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Monarch
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Mit 10€ Einsatz 7400 Dollar gewonnen- alles wieder "verzockt"- und dann noch zu 600€ Strafe verurteilt. Respekt!
und hier die kostenlose, gerichtliche Werbung für online Pokern:
http://www.hna.de/nachrichten/kreis-wald...et-1550480.html
__________________ Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
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05.01.2012 00:37 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Monarch,
viel interessanter fand ich in dem Artikel eigentlich, dass nun gerichtlich festgestellt wurde,
was die Verbände der Automatenwirtschaft in der Presse und bei Politikern immer vollmundig
als unwahr zurück weisen.
Zitat:
"4000 Euro hob der 40-Jährige ab und verzockte sie innerhalb von 24 Stunden in einer Spielhalle.
„Das war ein extremer Tag“, sagte eine Angestellte der Spielstätte als Zeugin vor Gericht aus. Eine weitere Zeugin berichtete, der Angeklagte habe an einem Tag geschätzt 4000 Euro verspielt. In der Nacht sei er der einzige Kunde gewesen und konnte alle Automaten nutzen. Der Anwalt des 40-Jährigen, Andreas Boltner, sprach vor Gericht von einer „24-Stunden-Orgie“.
Da hat also ein einziger Spieler 4000,-€ in 24 Stunden in einer Spielhalle verloren!
Und laut Zeitungsartikel scheint es keinen Widerspruch der Spielhallenaufsicht gegeben zu haben, zu der angegebenen Summe, sondern sie erklärte noch, dass er alle Automaten nutzen konnte.
Anstatt sich mit "Sozialkonzepten" zu beschäftigen, sollte man sich mal mit dem §261 StGB beschäftigen oder war der Mann "Neukunde" und man dachte an einen führenden Mitarbeiter eines großen Unternehmens, der da sein "Taschengeld" als Freizeitspaß verspielte?
Die Geldwäsche hat nämlich viele Komponenten, das wird leider oft vergessen.
Das ist ein schönes Beispiel warum die Spielhallen ganz dringend mit ins Geldwäschegesetz aufgenommen werden müssen!
Aber nicht dass mich jemand falsch versteht und jetzt wieder, - aber die Spielbanken ruft- , auch da müssten die schon längst vorhandene Aufsichtsbehörden mal einiges erklären. Auch da scheinen einige, so meine Erfahrungen, den §261 nicht in Gänze verinnerlicht zu haben. Oder kennt ihr ein Spielbankenkonzept wonach Kriterien aufgestellt wurden zur Erkennung, ob Verdachtsmomente vorliegen, dass die vespielten Gelder zuvor mit Straftaten erwirtschaftet wurden?
VG
Meike
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2
05.01.2012 05:08 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
ich sehe aber etwas ganz anderes in diesem Fall.
Warum wurden der Glücksspielveranstalter und die verschiedenen Glücksspielvermittler nicht nach § 284 StGB angezeigt und verurteilt?
Warum wurde der illegale Spieler nicht für die Teilnahme am verbotenen Glücksspiel belangt?
Der Mann ist vorbestraft! Hat also schon eine richtige kriminelle Ader. Entsprechend ausgeprägt sind seine Erklärungen, die wieder nur zu den mildernden Umständen führten.
Es fehlte in dem Bericht noch der Hinweis auf eine, es muss ja nicht gerade seine gewesen sein, schwere Jugendzeit.
Für mich ist das mehr eine Showveranstaltung. Da hätte man mehr daraus machen müssen.
Gruß
anders
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3
05.01.2012 12:09 |
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