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Zum Ende der Seite springen Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer?
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Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer?

Hey Ho,

vor dem langersehnten Wochenende habe ich noch mal eine Verständnisfrage.
Eine Ltd. hatte bisher einen Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer ist nun zwischenzeitlich plötzlich verstorben.
Die Töchter haben die Firma geerbt und sind auch als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.
Der Handelsregisterauszug liegt mir vor.

Muss dafür nun eine Gewerbeummeldung erfolgen? Oder ändere ich die Geschäftsführer einfach von Amts wegen?
1 09.09.2011 11:38 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer


also wir ändern dies quasi von Amts wegen ab- die Firma als Gewerbetreibende (jurist. Person) bleibt ja unverändert bestehen- ein anzeigepflichtiger und kostenpflichtiger Vorgang nach § 14 GewO ist dies nicht...als Formular dafür können sie ja ein Ummeldeformular verwenden mit dem entsprechenden Vermerk...

Gruß und schönes Wochenende
2 09.09.2011 11:56 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer?

Moin aus Rheinhessen,
diese Veränderung in der Geschäftsführung einer juristischen Person, ist nach den Bestim-mungen des § 14 Gewerbeordnung zwar nicht anzeigepflichtig, durch die 3. Novelle der Gewerbeordnung im Jahre 2002 wurden jedoch die Anzeigevordrucke zur Gewerbeummeldung erweitert, so dass Gewerbetreibende nicht auf die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GewO genann-ten Tatbestände beschränkt sind, sondern die Gewerbebehörde im Rahmen einer Gewerbeummeldung auch freiwillig über sonstige Änderungen informieren können.

Erfolgt eine freiwillige Gewerbeummeldung nicht - bleibt die formlose Ergänzung / Änderung unseres Gewerberegisters von Amts wegen.

ABER: Wird eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem BGastG oder nach § 34 c GewO oder.... ausgeübt, kann es spezialgesetzliche Meldepflichten geben, welche die Anzeigepflichten erweitern.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 09.09.2011 12:02 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
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RE: Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer

Sobald wir die Informationen einer entspr. Änderung erhalten haben, lassen wir der Firma einen entsprechenden Vordruck zukommen, mit dem uns diese Änderungen anschl. wieder mitgeteilt werden. Auf der Grundlage korrigieren wir anschl. das Verzeichnis. Das wars dann...

Allen nun ein erholsames und entspanntes WE
4 09.09.2011 12:10 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
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Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer

@rheinhesse...
ich glaube fast, wir meinen beide dasgleiche ..sie haben sich allerdings viel besser ausgedrückt...
5 09.09.2011 12:14 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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