Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer? |
Anni

Routinier
 
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 287
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.708.152
Nächster Level: 1.757.916
 |
|
Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer? |
|
Hey Ho,
vor dem langersehnten Wochenende habe ich noch mal eine Verständnisfrage.
Eine Ltd. hatte bisher einen Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer ist nun zwischenzeitlich plötzlich verstorben.
Die Töchter haben die Firma geerbt und sind auch als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.
Der Handelsregisterauszug liegt mir vor.
Muss dafür nun eine Gewerbeummeldung erfolgen? Oder ändere ich die Geschäftsführer einfach von Amts wegen?
|
|
1
09.09.2011 11:38 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.490
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.398.287
Nächster Level: 11.777.899
 |
|
Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer |
|
also wir ändern dies quasi von Amts wegen ab- die Firma als Gewerbetreibende (jurist. Person) bleibt ja unverändert bestehen- ein anzeigepflichtiger und kostenpflichtiger Vorgang nach § 14 GewO ist dies nicht...als Formular dafür können sie ja ein Ummeldeformular verwenden mit dem entsprechenden Vermerk...
Gruß und schönes Wochenende
|
|
2
09.09.2011 11:56 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Rheinhesse
Kaiser

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.021
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.433.187
Nächster Level: 6.058.010
 |
|
RE: Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer? |
|
aus Rheinhessen,
diese Veränderung in der Geschäftsführung einer juristischen Person, ist nach den Bestim-mungen des § 14 Gewerbeordnung zwar nicht anzeigepflichtig, durch die 3. Novelle der Gewerbeordnung im Jahre 2002 wurden jedoch die Anzeigevordrucke zur Gewerbeummeldung erweitert, so dass Gewerbetreibende nicht auf die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GewO genann-ten Tatbestände beschränkt sind, sondern die Gewerbebehörde im Rahmen einer Gewerbeummeldung auch freiwillig über sonstige Änderungen informieren können.
Erfolgt eine freiwillige Gewerbeummeldung nicht - bleibt die formlose Ergänzung / Änderung unseres Gewerberegisters von Amts wegen.
ABER: Wird eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem BGastG oder nach § 34 c GewO oder.... ausgeübt, kann es spezialgesetzliche Meldepflichten geben, welche die Anzeigepflichten erweitern.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
3
09.09.2011 12:02 |
|
|
hanisch-beckum
Routinier
 
Dabei seit: 15.08.2008
Beiträge: 328
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.010.837
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
RE: Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer |
|
Sobald wir die Informationen einer entspr. Änderung erhalten haben, lassen wir der Firma einen entsprechenden Vordruck zukommen, mit dem uns diese Änderungen anschl. wieder mitgeteilt werden. Auf der Grundlage korrigieren wir anschl. das Verzeichnis. Das wars dann...
Allen nun ein erholsames und entspanntes WE
|
|
4
09.09.2011 12:10 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.490
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.398.287
Nächster Level: 11.777.899
 |
|
Gewerbeummeldung wg. neuem Geschäftsführer |
|
@rheinhesse...
ich glaube fast, wir meinen beide dasgleiche ..sie haben sich allerdings viel besser ausgedrückt...
|
|
5
09.09.2011 12:14 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 137.492 | Views gestern: 908.409 | Views gesamt: 1.118.294.085
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|