Sondernutzungsrecht in benachbarter Großstadt |
MaJohannsen

Grünschnabel
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Sondernutzungsrecht in benachbarter Großstadt |
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Guten Abend!
Ich bin etwas verzweifelt und hoffe, hier kompetende Hilfe zu erhalten.
Ich bin Inhaberin eines "Mobilen Massageservice" und biete ausschließlich mobile Massagen am Behandlungsstuhl in Firmen und Einrichtungen an.
Da ich an der Grenze einer bekannten Großstadt wohne, plante ich eine Promotionveranstaltung in der dortigen Fußgängerzone.
Das zuständige Ordnungsamt jedoch teilte mir mit, dass dieses nur ortsansässigen Unternehmen erlaubt sei.
Wie ist die Rechtslage und gibt es für mich eine Möglichkeit, meine mobile Tätigkeit auch außerhalb meines Wohnortes bekannt zu machen?
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung!
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1
14.07.2011 22:08 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As

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Die hierfür notwendige Sondernutzungserlaubnis ist eine kann-Regelung.
D. h. die bekannte Großstadt kann Auswärtige generell durch Satzuing ausschließen oder die Erlaubnis ablehnen.
Das geht hier so weit, dass beim Bürgerfest nur hiesigen Brauereien die Erlaubns erteilt wird, die auch hier ihr Bier brauen, also nicht auswärts brauen lassen.
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2
05.06.2013 12:22 |
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