Forum-Gewerberecht

» Sondernutzungsrecht in benachbarter Großstadt «

Die hierfür notwendige Sondernutzungserlaubnis ist eine kann-Regelung.
D. h. die bekannte Großstadt kann Auswärtige generell durch Satzuing ausschließen oder die Erlaubnis ablehnen.

Das geht hier so weit, dass beim Bürgerfest nur hiesigen Brauereien die Erlaubns erteilt wird, die auch hier ihr Bier brauen, also nicht auswärts brauen lassen.



Gepostet am 05.06.2013 um 12:22 von:
Benutzer: wyhlmaus50
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