Gewerbeanmeldung als Zimmerer Altgeselle |
AlexanderLumpp
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung als Zimmerer Altgeselle |
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Guten Tag,
ich bin 35 Jahre alt und arbeite seit meiner abgeschlossenen Berufsausbildung nunmehr seit 15 Jahren als Zimmerergeselle imAngestelltenverhältniss im Zimmererhandwerk .
Ich möchte mich nun selbstständig machen da mein derzeitiger Betrieb umstrukturiert und ich in eine andere Richtung gehen möchte.
Nun ist es wirklich nicht einfach ohne Fachkundigen Klarheit im Dschungel des Gewerberechtes zu sehen!
-Reisegewerbe
es gibt Hunderte Internetseiten wo man darauf gedrängt wird alles über eine Reisegewerbekarte laufen zu lassen. Dargestellt wird dann, dass nur das Manko der Werbemöglichkeiten vorhanden wäre und man keiner Handwerkskammer zugehörig ist.
-stehendes Gewerbe
immer wieder hört man von einer Altgesellenregelung wenn man 5 Jahre im Betrieb in leitender Stellung gearbeitet hat, kann man somit eine Sondergenehmigung erhalten. hierzu gibt es auch wieder Hunderte Internetseiten wo dies so dargestellt wird das es eigentlich kaum möglich ist diese Altgesellenregelung auch durchzuboxen.
Ich bitte Sie höflichst um eine fachkundige Auskunft wie ich mich verhalten bzw. wie ich schnellstmöglich einer selbstständigen Arbeit nachgehen kann, die nicht verschleiert oder andersweitig fragwürdig ist.
Bitte schreiben Sie mir nicht ich soll doch kurz einem Meistertitel erlangen.
Dies ist nicht möglich da ich Frau und Kind zu versorgen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Lumpp
__________________ auf der Suche wie man als Handwerk´s Altgeselle, selbstständig arbeiten darf.
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28.06.2011 22:23 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo und Willkommen im Forum
Ich kennen den Jungle in dem Sie sich befinden, es geht mir ähnlich im Baumarkt
Als Sachbearbeiter für Gewerberecht muss ich Sie leider vertrösten. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es uns, als nicht zuständige Stelle eine Rechtsauskunft zu erteilen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, bei der für Sie zuständigen Handwerskammer vorstellig zu werden um zu erfragen, welche Nachweise Sie erbringen müssen um eine Ausnahmebewilligung nach der Handwerksordnung (ich glaube § 8 HwO im Speziellen) zu erhalten.
Sie können auch gern bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden, um mehr über die Möglichkeiten im Reisegewerbe zu erfahren.
Auf Ihrem Weg der Selbständigkeit wünsche ich viel Erfolg!
Gruß, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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29.06.2011 09:42 |
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Solon
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jonas kuckuk
Doppel-As
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Altgesellereglung/Reisegewerbe |
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Moin lieber Zimmerergeselle,
Sich im Dschungel der Gewerbeordnung zurecht zu finden ist tatsächlioch nicht einfach. Bevor man sich aber entscheidet muss man wissen was man will.
Wenn man die Altgesellenregelung will kann man sie auch durchsetzten. Wenn man das Reisegewerbe will kann man es auch nutzen.
Dafür muss man aber abwägen, vergleichen und sich am ende entscheiden.
Das ist dein/Ihr Job, als zukünftiger Selbstständiger.
Ich selbst gebe im September ein Seminar über Möglichkeiten im Handwerk ohne Meisterbrief sich selbstständig zu machen. Auf diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit festzustellen, welche Gewerbeform ihnen liegt.
Im Anschluss machen wie sie auch in der Buchhaltung sicher und am Montag sind Sie in der Lage ihr Gewerbe anzumeldenn und einen Rechnung zu schreiben.
Die termine sind auf der Homepage des BUH e.V. veröffentlicht.
(www.buhev.de)
Sie wissen ja: Selbstständig heißt selbst und ständig. Also auch jede Menge Papierkrieg, auch wenn man nur Handwerker ist.
Mit Grüßen Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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04.07.2011 16:34 |
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