Eine Holding AG, deren Gegenstand "das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an solchen Unternehmen" ist, betreibt selbst kein nach § 14 GewO anzeigepflichtiges Gewerbe, sondern verwaltet ihr eigenes Vermögen. Anmeldepflichtig wären ggf. nur die Unternehmen, an den die Holding AG als Gesellschafterin oder Geschäftsführerin beteiligt ist. Sehe ich das richtig? Mir ist da gerade ein Auszug aus dem Handelsregister auf den Tisch geflattert.
__________________ ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Filter: 09.05.2011 17:39.
so würde ich das auch sehen, ist vergleichbar mit dem Konstrukt der GmbH & Co. KG. Angmeldet wird die jeweilige Firma und die Holding wird dann als Gesellschafterin / Geschäftsführerin eingetragen.
Wir tragen dann in der Regel in unserem Gewerbeprogramm in dem Reiter für Notizen die entsprechenden Informationen zu der Holding ein. Dann haben wir alle Daten zusammengefasst.
Schöne Woche noch und uns allen ein bißchen Regen, damit die Luft mal wieder sauber und der Boden ein bißchen nass wird.
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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