Gewerbezentralregisterauszug |
Sabine Küch
Eroberer
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Gewerbezentralregisterauszug |
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,
ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Gewerbezentralregisterauszug.
Wonach richtet sich der Ort der Beantragung, nach dem Betriebssitz oder nach dem Ort der Eintragung im Handelsregister.
Gruß aus dem sonnigen Hamm
Sabine Küch
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1
20.06.2006 10:42 |
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Solon
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Solon
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Sabine Küch
Eroberer
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Themenstarter
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Danke schön für die schnelle Antwort.
Gruß
Sabine Küch
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3
21.06.2006 08:15 |
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pmcolonia
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Also:
Gesetzt den Fall, ich habe eine Hauptniederlassung in Hamburg und ich habe in Hamm eine Zweigniederlassung, dann ist der Gewerbetreibende im Handelsregister in Hamburg eingetragen. Dort hat er einen Hauptniederlassung und in Hamm eine Zweigniederlassung.
Für die Betriebsstätte in Hamburg ist Hamburg zuständig, für die in Hamm, die Stadt Hamm.
Und nu? Wie haben wir es jetzt mit den Zuständigkeiten?
Das GZR verweist auch nur auf die zuständige Gewerbemeldebehörde. Ist doch klug, oder?
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4
22.06.2006 07:31 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Guten Morgen aus Neuss,
tatsächlich bleibt die Frage offen.
Geht man nunmehr streng nach den Vorgaben der GZRVwV vor, so gibt diese die Vorgabe, dass die gewünschte Auskunft nur vom Betroffenen selbst bzw. bei juristischen Personen nur vom gesetzlichen Vetrteter beantragt werden darf. Eine Bevollmächtigung eines Dritten ist ausgeschlossen.
Hieraus ergibt sich nunmehr eine pragmatische Lösung. Der Antrag wird bei der Behörde gestellt, die für den Betroffenen bzw. den gesetzlichen Vertreter am leichtesten zu erreichen ist.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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5
22.06.2006 08:13 |
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