limited - directorsuche |
Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
über eine Eintragunsgnachricht des AG wurde die Gründung einer xxx ltd. Co KG in Raisdorf bekannt. Persönlich haftender Gesellschafter: YYY ltd. , Birmingham. Über die Betriebsanschrift ist mir bekannt, dass über das Vermögen des (wahrscheinlichen) directors das Ins.-verfahren eröffnet wurde.
Nun habe ich (im Vorwege- Anschreiben zur Anmeldung ist raus) versucht, den aktiven director über die mir bekannten Links festzustellen - leider erfolglos.
Any idea out there???
Ach ja, eine Anschlussfrage:
sollte der dircetor tatsächlich insolvent sein, wie händelt ihr die Anmeldung - zur Kenntnis genommen und ohne weiteren Kommentar die Anmeldung der Ltd. Co KG vollzogen oder Mitteilung an.... tja, an wen????
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12.06.2006 12:19 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: limited - directorsuche |
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Hallo Kollege Milbrodt,
versuchen sie es doch einmal mit den Hinweisen in diesem Thread.
Insbesondere der zweite Link zu den unzuverlässigen Directors könnte für Sie interessant sein.
Wenn Sie diese Links schon kennen, dann kann ich Ihnen leider auch nicht mehr weiterhelfen. Also: Nothing for ungood (English for Runaways)
Viele Grüße aus dem sonnigen Kassel
Frank Frickel
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
12.06.2006 12:56 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: limited - directorsuche |
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durch diese Links hatte ich mich schon durchgewurstelt, aber keine Möglichkeit gefunden, mir die aktiven directors anzeigen zu lassen.
Die Suche nach den unzuverlässigen directors bringt nix, da die Insolvenz erst "frisch", kurz vor Gründung der Lt. Co KG, eingetreten ist + der companies house of cardiff sicherlich noch nicht bekannt ist - durch wen auch?
Daher auch meine Anschlussfrage -> siehe Themenstart!
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3
12.06.2006 13:12 |
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anders
Kaiser
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Sehr geehrter Herr Milbrodt,
ist das Thema schon erledig?
Nach meinem Kenntnisstand müssen sämtliche Limited oder Limited & CO KG eine Umsatsteuererklärung beim FA Hannover-Nord einreichen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Amtshilfeverfahren hier noch zumindest den deutschen Steuerberater erfahren.
Momentan können in Deutschland noch Limiteds tätig sein, die in UK schon lange nicht mehr existieren, weil u. U. der eingesetzte Direktor, sein Schriftführer, die englische Steuerberatungsgesellschaft, etc. nicht tätig wurden, weil die vereinbarten Zahlung für erbrachte Leistungen ausblieben oder die Frist von 10 Monaten nach Ende eines Geschäftjahres zur Abgabe des Jahresabschlusses nach englischen Recht und in englischer Sprache nicht eingegangen ist.
Für den Fall, dass Sie noch weitere Informationen benötigen, habe ich im nachfolgenden Teil einige Hinweise aufgeführt, die Ihnen eventuell bei Ihrer künftigen Arbeit hilfreich sein könnten. Hier sollten Sie gegebenenfalls Ihre internen Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen.
„LIMITED-Bedingungen" - Zunächst und vorab: Wie gut spricht man Englisch? Wie gut kennt man sich in englischem Recht aus?
„LIMITED“ – Sinnvoll, bei: Internationalen Geschäften,
Umgehung der deutschen Mitbestimmung (BetrV gilt, MitbestG nicht),
Komplementär einer LTD. & CO KG
Eventuelle Nachteile: Duplizität Rechnungslegung
Fremdes Recht anwenden / z. Zt. Rechtsunsicherheit
Übersetzungen:Haftungsrisiko höher als bei GMBH, strenge Durchgriffshaftung
Imageprobleme (noch), geringe Kreditwürdigkeit
Wertlose Gesellschafterdarlehn!!!!
Hier einige Grundlagen zur Gründung einer britischen Limited:
Gründungsvertrag = Memorandum of Association
Satzung = Articles of Association
Geschäftsführung= Bestellung eines Director
Geschäftsführung= Bestellung eines Schriftführers
Gründungsunterlagen = Registrar (Companes house),
Prüfung, ggfs.Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation)
Daraus erfolgt die: Zuteilung RG Nummer und Eintragung im Comapnies House
Satzungssitz für Deutschland: Cardiff/Wales
Was passiert wo?
UK (England)
Gründung Satzungssitz
Keine Geschäftstätigkeit
Deutschland
Zweigniederlassung Ort der Geschäftsleitung
Geschäftstätigkeit Sitz der Gesellschafter
Was kommt dann?
Die Eintragung der Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister ist zwingendes Recht (§ 13 Abs. 2 Satz 1 HBG)
Haupt- und Zweigniederlassungen werden in soweit gleichgestellt
Diverse einzureichende Unterlagen:
Bestandsnachweis – Certificate of Incorporation einschließlich Apostille Articles of Incoporation Nachweis der Legitimation der Direktoren (alles auf deutsch und notariell beglaubigt)
Eintragung der Niederlassung und Gerichtsstand
Gerichtsstand der Limited ist an dem Ort an dem sich der satzungsmäßige Sitz (UK), ihre Hauptverwaltung (bei zugezogener Limited Deutschland) oder ihre Hauptniederlassung befindet. Hier sind die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von großer Wichtigkeit.
Zugezogene Limited kann in Deutschland oder UK verklagt werden.) sog. forum shopping)
Für gesellschaftsinterne Streitigkeiten gilt nur der Satzungssitz (UK).
Nach welchen Rechtsnormen erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses?
UK – Rechnungsvorschriften nach Companies Act 1985, Finacial Reporting Standard
Deutschland - § 238 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet (umstritten ist, ob dies auch für ausländische Kaufleute gilt). Faktisch ist nach deutschem und englischem Recht zu bilanzieren.
Handelsrechtlicher Jahresabschluss ist Grundlage für die Besteuerung in Deutschland (Maßgeblich).
Bei Gesellschaften mit der Geschäftsleitung in Deutschland - Jahresabschluss nach HGB-Vorschriften erstellen und UK-Jahresabschluss im Wege der Überleitungsrechnung ableiten.
Sitzt die Geschäftsleitung mit der Unternehmensleitung nur in Deutschland, so ist die Limited in Deutschland und UK unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Besteuerungsrecht daher nur in Deutschland. (Umsatzsteuererklärung – FA Hannover-Nord)
Ungeachtet ist außerdem auch in UK eine Steuererklärung zu erstellen und einzureichen. Hinterlegung bestimmter Dokumente beim Companies House: Jahresabschluss (accounts) nach UK-GAAP
Geschäftsbericht der Direktoren (annual return) etc. (alles in englischer Sprache) – Frist 10 Monate nach Ende eines Geschäftjahres!) Bei verspäteter Einreichung drohen Sanktionen: Strenge Staatsaufsicht – auch für Gesellschaften in Deutschland.
Offenlegung in Deutschland: nach § 325 a HGB – Zweigniederlassung einer Limited zu Offenlegung des Jahresabschlusses der Limited verpflichtet (UK-Jahresabschluss ausreichend).
Krise und Insolvenz Limited mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland
Weitgehend ungeklärte Rechtslage im Hinblick auf insolvenzrechtliche Fragen
Welches Recht ist anwendbar?
Grundsatz- es gilt das Recht des Mitgliedstaates in dem das Verfahren eröffnet wird. (wegen Ort der Geschäftsleitung in der Regel Deutschland)
Problem: Insolvenzantragspflicht steht in gesellschaftsrechtlichen Gesetzen (§ 64 GmbHG), ebenso Insolvenzverschleppungshaftung.
Die Anwendung – nur englisches Recht – (sog. wrongful trading) ist umstritten.
Eine weitere Rechtsunsicherheit ist das Urteil: AG Bad Segeberg vom 24.03.2005
Diese Zusammenfassung beinhaltet nur eine Teil von Hinweisen. Wer sich aber für eine Limited im Detail interessiert, sollte sich bei der nächsten IHK erkundigen und sich über mögliche Informationsbende informieren.
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4
27.06.2006 15:31 |
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Puz_zle
Foren Gott
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Hallo aus Thüringen,
an @anders für die Ltd.-Infos!
Ich habe dazu auch mal einen interessanten LINK gefunden, unter dem "Schwarze Listen von Problem-Limiteds"
zu finden sind:
Es handelt sich hierbei um eine offizielle Liste, die vom Companies House (engl. Handelsregister) herausgegeben und ca. aller 14 Tage aktualisiert wird.
Per 20. Juni 2006 umfasst die Liste 682 Seiten (!) im pdf-Format. Kommentar erübrigt sich wohl von selbst...
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27.06.2006 19:18 |
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GewerbeamtEssen
Jungspund
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Hallo aus Essen,
Hallo Puz.zle,
könntest du den Link mit den pdf mir mal schicken oder besser direkt hier ins Forum setzen?
Wir in Essen wären sehr interessiert daran.
Gruß
Katrin
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6
29.06.2006 08:00 |
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Puz_zle
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RE limited - directorsuche |
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nach Essen,
der Link ist eigentlich in meinem obigen Beitrag schon drin: unter Smili "Guckst du hier"
Möglicher Weise lassen die Sicherheitseinstellungen einiger Bürorechner den Download von der Internetseite nicht zu.
Die Datei ins Forum stellen ist mir techn. leider nicht gelungen.
und habe per E-Mail grade die Datei nach Essen geschickt.
Aber die Liste hat nur den Charakter einer "Momentaufnahme", den sie wird aller 14 Tage aktulisiert.
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29.06.2006 09:39 |
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