Haushaltshilfen nach Mai 2011 |
JoWe
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Haushaltshilfen nach Mai 2011 |
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Hallo liebe Mitstreiter,
eine polnische Staatsangehörige, die eine entspechende NL in Polen besitzt, beabsichtigt nach Mai 2011 ihre Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden, um diese in hiesige Haushalten in denen pflegebedürftige Personen leben diese gegen Entgelt zu betreuen.
Werbung soll nicht erfolgen und eine NL in Deutschland ebensowenig.Tätigkeiten einer Krankenschwester werden ebenfalls nicht vorgenommen. Reine "Haushaltshilfe für pflegebedürftige Personen".
Neue Aufträge entstehen duch "Mund-zu-Mund-Propaganda"
Meines Erachtens sind in einem solchen Fall weder § 4,13a odert 13b anzuwenden mit der Folge, dass die gute Frau hier nicht anzumelden hat.
Wie seht ihr das?
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09.02.2011 08:05 |
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