Zuordnung Unterhaltungsgeräte |
Ryerson
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Zuordnung Unterhaltungsgeräte |
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Ist die Zuordnung als Unterhalrungsgerät bei den nachfolgenden Geräten richtig?
Merkur Power Games
Merkur Gold of Persia
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1
27.01.2011 09:15 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Ryerson,
wenn Du ein Spielgerät klassifizieren möchtest, wie es gewerberechtlich einzsutufen ist, dann darfst Du NIIIIIE irgendwelche Namen in den Raum "werfen" und dann noch das Wort "Unterhaltungsgeräte".
Das funktioniert so nicht!
Du musst vor Ort eine Einzelfallentscheidung treffen:
So muss zuerst geschaut werden, ob der Spielautomat keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 SpielV erhalten hat oder keiner Erlaubnis nach § 5a SpielV bedarf.
Danach muss man sich die konkreten vorliegenden technischen Möglichkeiten des Spielautomaten und Ausgestaltung des Spiel- und Gewinnplans der angebotenen Spiele anschauen, die der Spielautomat bietet, um die Prüfung der nachfolgenden Einzelkriterien des §6 a SpielV vornehmen zu können, d.h;
- werden als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten
- werden sonstige Gewinnberechtigungen angeboten
- werden Chancenerhöhungen angeboten
- werden auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben
- werden auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgezahlt
- werden auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne auf Konten, die zur Geldauszahlung genutzt werden können, aufgebucht
- werden auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne auf Geldkarten, die zur Geldauszahlung genutzt werden können, aufgebucht
- werden auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne auf ähnliche Speichermedien, die zur Geldauszahlung genutzt werden können, aufgebucht
- kommt es zur Rückgewähr getätigter Einsätze
- werden nicht mehr als sechs Freispiele gewährt, welche ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden
Erst wenn dies erfolgt ist, kann man zu einer Bewertung des betreffenden Spielautomaten gelangen.
Diese Arbeit kann Dir niemand abnehmen. Das musst Du vor Ort selbst machen.
Gruß
Meike
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2
27.01.2011 14:11 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Zuordnung Unterhaltungsgeräte |
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Zitat: |
Original von Ryerson
Ist die Zuordnung als Unterhalrungsgerät bei den nachfolgenden Geräten richtig?
Merkur Power Games
Merkur Gold of Persia |
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Wahrscheinlich ein § 33c GewO Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit.
Sollte sich aus dem PTB-Zulassungszeichen (befindet sich an der Frontseite des Gerätes) ergeben.
Merkur Power Games ist ein Spielpaket von ADP.
Gold of Persia ist ein Spiel dieses Spielpaketes.
Grüße
__________________ gmg
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3
27.01.2011 16:15 |
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