Beschäftigungsverbot- Duldung |
Anni Weiler
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Beschäftigungsverbot- Duldung |
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Moin,
ich habe ein Beschäftigungsverbot im Geschäftsführungsbereich in einer Gaststätte nach § 21 Abs. 1 verhängt. Muss derjenige, gegen den das Verbot verhängt wird, dieses Verbot dulden?
Wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift?
Liebe Grüße
die Anni
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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1
19.10.2010 15:18 |
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Solon
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Anni Weiler
Routinier
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RE: Beschäftigungsverbot- Duldung |
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Moin,
mache ich etwas falsch, dass mir keiner antwortet oder bin ich nur zu ungeduldig?
Liebe Grüße - Anni
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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2
20.10.2010 09:30 |
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Solon
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Anni Weiler
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RE: Beschäftigungsverbot- Duldung |
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So, nochmal konkret und mehr Daten, damit man meine Frage auch beantworten kann. Sorry, war etwas in meinem Fall gefangen:
Ich möchte Beschäftigungsverbote im Geschäftsführungsbereich für die Eltern der Betreiberin einer Gaststätte verhängen. Die beiden hatten den Laden vorher und haben ihn "heruntergewirtschaftet". Die OV geht an die Betreiberin (Tochter). Der Mutter habe ich aufgrund von u.A. Steuerschulden i. H. von knapp 62T € die Konzession widerrufen, Eintrag im GZR ist veranlasst. Der Vater ist ebenfalls unzuverlässig im Rahmen des Gaststättenrechts. (E.V. geleistet, Schulden bei der Gemeindekasse, keine Einziehung der Beträge möglich etc.)
Da ich ja nun die Verfügung gegen die Tochter richte, muss ich den Eltern doch jeweils die Duldung der Verbote aufgeben, oder nicht?
Viele Grüße von (der etwas verwirrten)
Anni
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3
21.10.2010 09:33 |
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Robert
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RE: Beschäftigungsverbot- Duldung |
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Hi Anni!
Schau bitte mal in Dein Emailpostfach des Forums rein bzw. ruf mich bitte unter 02332 771 191 an.
Danke!
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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4
21.10.2010 10:22 |
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