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Zum Ende der Seite springen Eiswagen auf Pferderennveranstaltungen
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lenzen   Zeige lenzen auf Karte
Jungspund


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Eiswagen auf Pferderennveranstaltungen

Hallo zusammen,

ein Eisverkäufer fährt mit seinem Eiswagen zu verschiedenen Pferderennveranstaltungen. Wie er sagt, würde er von dem Veranstalter bestellt werden; der Eiskäufer ist aber doch sein Kunde?! Muss der Eisverkäufer eine Reisegewerbekarte haben?
Gleiche Frage gilt ja auch für andere Veranstaltungen, bei den Imbisswagen etc. angefordert/bestellt werden. Bierpavillons etc. ist klar; die werden ja durch die Gestattung abgedeckt.

Ein verwirrt sitzt in Geldern und wartet gespannt auf Eure Meinungen...
1 20.09.2010 14:11 lenzen ist offline E-Mail an lenzen senden Beiträge von lenzen suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


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RE: Eiswagen auf Pferderennveranstaltungen

ins Land
Solange der Eisverkäufer etc. auf eigenen Namen und Rechnung verkauft, ist er dem Grunde nach reisegewerbekartenpflichtig.
Anders läge der Fall, wenn er - z.B. wegen einer Geburtstagsparty - angeheuert wird und das Eis den Endverbrauchern kostenlos in die Waffel gibt. Dann würde er dem Auftraggeber die Rechnung stellen und bei Bauchweh können die Geschädigten den Gastgeber verhauen.

Ausnahmen könnten sich noch u.U. aus dem Privileg für Lebensmittelhändler (§ 55 a GewO) ergeben.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 20.09.2010 15:48 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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