Eröffnung psychologische Beratungspraxis |
I. Hutter
Grünschnabel
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Eröffnung psychologische Beratungspraxis |
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Hallo Zusammen,
ich habe die Anfrage von einer Person bekommen, die eine psychologische Beratungspraxis eröffnen möchte. Sie ist gelernte Sozialarbeiterin und psychologische Beraterin/Personalcouch.
Meine Frage ist nun, ist die Eröffnung der Beratungspraxis anzeigepflichtig oder eine freiberufliche Tätigkeit. Die Person teilte mir mit, dass sie gelesen hat, dass ihre Tätigkeit nicht unter die Heilberufe fällt. Hilfe ich bin total verwirrt
Schon mal
vorab!
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1
12.08.2010 09:27 |
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Solon
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Gewerbeamt Petersberg
Grünschnabel
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RE: Eröffnung psychologische Beratungspraxis |
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Also,
da diese Person nicht unter das Heilpraktikergesetze oder ähnliches fällt würde ich sie gewerberechtlich laut § 14 GewO anmelden, das selbe Prinzip gilt auch bei Hypnotiseuren, welche im nicht medizineischen Bereicht tätig sind. Und ebenso wenig fällt sie unter einen freiberufliche Tätigkeit. Sie hat demnach keine medizine Grundausbildung.
Ich hoffe ich konnte helfen ;-)
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2
19.08.2010 11:07 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Eröffnung psychologische Beratungspraxis |
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Hallo aus Schwentinental,
ich frage mich nur, ob sich jedermann (frau) mit dem Nimbus des Psychologen umgeben kann. Auch wenn vermeintlich "nur" eine Beratung angeboten wird. Aber um beraten zu können, brauche ich eben auch das medizinische (psychologische) Hintergrundwissen. Und wird nicht mit der "psychologischen Beratung" für den unbedarften Verbraucher eben gerade der Eindruck einer abgeschlossenen medizinischen Hochschulbildung vermittelt?
Eine
ist sicherlich ein klärendes Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu führen!
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3
19.08.2010 13:35 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Gelernte Sozialarbeiterin? Muss man da nicht auch für studieren?
Also ich denke schon, dass auch eine psychische Beratung im sozialen Bereich (z.B. Jugendarbeit, Streetworker...) wenn schon nicht zu den Hilfsheilberufen gehörend, doch eine höchstperönliche Dienstleistung darstellt, die einem Hochschulabschluss bedarf und somit dem Freiberufler zuzuorden wäre.
Man sollte hier in jedem Fall genau die Arbeit hinterfragen und den Abschluss nachweisen lassen.
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4
19.08.2010 13:55 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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... ich mach das mal deutlicher: ich meine der "Psychologe" an sich, damit einhergehend seine Beratung, ist ein eigenes Berufsbild
und hier. Also die Befähigung als "psychologische Beraterin" muss vorliegen, aber dann ist es ein Heilberuf und kein Gewerbe und bedarf ggf. der Zulasssung durch das Gesundheitsamt
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5
19.08.2010 14:29 |
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