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Zum Ende der Seite springen Gebühren für Gewerbeanzeigen nach §§ 14, 15 GewO
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Gebühren für Gewerbeanzeigen nach §§ 14, 15 GewO

Das Land Schleswig-Holstein hat mit der geänderten Landesverordnung über Verwaltungsgebühren im Bereich der Gewerbeangelegenheiten einen kapitalen Bock geschossen.

Bislang war die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und –abmeldung nach § 14 GewO an sich gebührenfrei. Die schriftliche Bestätigung der vorgenommenen Gewerbeanmeldung und –ummeldung (der sogenannte Gewerbeschein bzw. der geänderte Gewerbeschein) nach § 15 GewO war hingegen mit einer Gebühr von 20,00 Euro verbunden. Die schriftliche Bestätigung der vorgenommenen Gewerbeabmeldung war gebührenfrei.

Die geänderte Gebührenordnung sieht vor, dass die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO an sich nach wie vor gebührenfrei ist. Für deren schriftliche Bestätigung nach § 15 GewO wird nunmehr jedoch eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben. Soweit verständlich. Die Gebührenerhöhung war eigentlich überfällig. Nun aber kommts:

Die Gewerbeummeldung nach § 14 GewO an sich ist nicht mehr gebührenfrei. Sie kostet fortan 10,00 Euro. Soll die Ummeldung nach § 15 GewO schriftlich bestätigt werden, sind zusätzlich 25,00 Euro zu erheben! Das wären 35,00 Euro! 10,00 Euro mehr als für die Anmeldung.

Auch die Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO an sich ist nicht mehr gebührenfrei, sondern kostet jetzt ebenfalls 10,00 Euro. Hier wäre die schriftliche Bestätigung der Abmeldung allerdings gebührenfrei.

Auf Rückfrage beim zuständigen Landesministerium über den Sinn dieser Regelung wurde mitgeteilt, dass diese so nicht beabsichtigt gewesen ist! Vorgesehen war eigentlich eine einheitliche Gebühr für An-, Um- und Abmeldung. Es wird nun kurzfristig ein Erlass darüber folgen, welche Gebühren bis zur neuerlichen, nunmehr richtigen Änderung der Gebührenordnung zu erheben sind.

Noch Fragen? Wand

Ich befürchte zudem, dass die Zahl der ohne Aufforderung vorgenommenen Abmeldungen aufgrund der Gebühren weiter sinken wird, sprich der Schreibkram wächst an. Hat hier jemand Erfahrungen beim Wechsel von der gebührenfreien zur gebührenpflichtigen Gewerbeabmeldung?

__________________
ich sing vor deinem fenster und der regen lässt nicht nach
und eine stimme ruft von oben: falsches fenster, falscher tag

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Filter: 10.08.2010 14:28.

1 10.08.2010 14:28 Filter ist offline E-Mail an Filter senden Beiträge von Filter suchen
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