Schadulke
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Hallo,
ein Beamter der Konstanzer Agentur für Arbeit soll in den vergangenen 30 Monaten 327.000 € aus der Agenturkasse veruntreut und im Internet-Casino verprasst haben. Nun will die Agentur das Geld zurück haben, was nur allzu verständlich ist.
Zwei Probleme ergeben sich aber:
1. Der Beamte ist nun selbst Kunde der Agentur und möchte die entsprechenden leistungen beziehen, denn er ist nun natürlich arbeitslos.
2. Zum anderen befindet er sich in einer ernsten rechtlichen Auseinandersetzung mit der Agentur. Ob diese das Geld jemals wiedersehen wird, darf man stark anzweifeln. Denn der Beamte ist offensichtlich krank und sieht sich als schuldunfähig an, sprich: Er würde für den Schaden in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden.
Fürs Erste ist der Fall nun vertagt, um ein Gutachten zu erstellen. Ergebnisse dazu werden erst im September/Oktober erwartet.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-ko...t372432,4394738
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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23.07.2010 09:12 |
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Solon
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prochnau
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In einem Fall aus Delmenhorst und der Beteiligung an einer Einbruchsserie hat das Gericht entschieden, dass die Spielsucht des Angeklagten nicht zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit geführt habe. Ob die Spielsucht in beiden Fällen ähnlich war, lässt sich von hier aus nur schwer feststellen, aber ich glaube kaum, dass der Beamte aus Konstanz damit durchkommt.
http://www.dk-online.de/Nachrichten/Loka...78-25/story.csp
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23.07.2010 13:48 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
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Themenstarter
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Hallo,
das ist interessant. Es dürfte aber wohl tatsächlich in jedem einzelnen Fall individuell zu überprüfen sein, inwiefern der Angeklagte bei so einer Tat schuldfähig ist oder nicht. Aus der Ferne betrachtet stimme ich dir aber in jedem Fall zu - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in Konstanzer Fall auf Freispruch bzw. eingeschränkte Schuldfähigkeit entschieden wird. Mehr werden wir aber wohl leider erst Ende Oktober erfahren.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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28.07.2010 11:00 |
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