Zimmervermietung |
Rosenstadt
Doppel-As
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Zimmervermietung |
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Hallo und
Ich habe ein Problem mit der Vermietung einer Ferienwohnung und habe leider nichts Passendes im Forum gefunden. Deshalb folgende Problematik:
Aufmerksam geworden durch eine Anzeige im Touristenführer, wurde eine Person aufgefordert, ihre "Zimmervermietung" anzumelden. Die Person gab an, dass ihre Tätigkeit im Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung liegt und somit kein Gewerbe darstellt. Das OLG Braunschweig hat in seinem Beschluss vom 06.04.1987 unter anderem festgestellt, dass die Vermietung einer Ferienwohnung, wenn keine zusätzlichen, über die Nutzungsüberlassung hinausgehenden Leistungen erbracht werden, die mit einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar sind, kein Gewerbe darstellen (z.B. Zubereitung Frühstück, Handtuchservice etc.). Weiterhin wurde festgestellt, dass die Vermietung durch den Hauseigentümer, auch wenn diesem daraus eine Einnahmequelle entsteht, in der Regel nicht als Gewerbe angesehen wird, weil es sich in solchen Fällen gewöhnlich nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, sondern lediglich um eine in den Rahmen der Ausübung seiner Eigentümerrechte fallende allgemein übliche Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück handelt.
Gehe ich da jetzt richtig in der Annahme, dass eine Vermietung (bei häufigem Mieterwechsel) kein Gewerbe darstellt, wenn keine zusätzlichen Leistungen erbracht werden und kein "Gewinnstreben" erkennbar ist.
Bin für weiterführende Hinweise dankbar und wünsche gleichzeitig ein schönes, weil besonders langes, Wochendenende.
Gruß
A. Abicht
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1
28.04.2006 12:02 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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Liebe Kollegin aus der Rosenstadt,
es gibt bereits einen passenden Forumsbeitrag, weiteres siehe dort.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
28.04.2006 12:35 |
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