Geldgier frist Hirn! Stadt Kehl beteiligt sich am illegalen Glücksspiel |
Carlo
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Geldgier frist Hirn! Stadt Kehl beteiligt sich am illegalen Glücksspiel |
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Geldgier frist Hirn! Stadt Kehl beteiligt sich am illegalen Glücksspiel
Stadt Kehl beteiligt sich vorsätzlich am illegalen Glücksspiel!
Statt das illegale Glücksspiel strafrechtlich zu verfolgen, kassiert die Stadt Kehl, auf Anraten des Oberbürgermeisters, nun Vergnügungssteuer auf illegale Glücksspielumsätze.
Zitat:
Obwohl gewisse Wettbüros illegal sind, kann die Stadt Kehl mit der Ausdehnung der Vergnügungssteuer auch auf diese Einrichtungen von den dort erzielten hohen Umsätzen profitieren.
ENDE
Wetten für die StadtkasseKehl ist die erste Stadt in Deutschland, die von illegalen Wettbüros eine kommunale Abgabe verlangt!
Weiter: http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml
Die Trümper-Studie“ lässt Grüßen!!
Zitat:
- Abschaffung der Vergnügungssteuer zugunsten einer zweckbestimmten Abgabe. Grund: Vergnügungssteuer fließt in den allgemeinen Haushalt der Kommunen ein. Die angespannte finanzielle Haushaltssituation zahlreicher Kommunen könnte dazu führen, dass die Aussicht auf steuerliche Mehreinnahmen Einfluss auf das Konzessionierungsverhalten bzgl. der Ansiedlung neuer Spielstätten nehmen könnte.
Das macht Sinn
ENDE
Weiter: http://www.fhread,threadid-6774.html
Geldgier frist Hirn ………… Oberbürgermeister nicht ausgenommen!
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28.05.2010 12:01 |
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Solon
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Rosewood
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RE: Geldgier frist Hirn! Stadt Kehl beteiligt sich am illegalen Glücksspiel |
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Was es nicht alles gibt.
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2
28.05.2010 14:07 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Carlo,
ich persönlich habe den Text etwas anders verstanden.
Die Verfahren gegen die illegalen Betreiber würden sofort eingeleitet, aber das Untersagungsverfahren wird (so die Zuständigkeitsordnung in RP)
nicht von der Stadt selbst betrieben, sondern vom Regierungspräsidium Karlsruhe.
Das Besteuern von illegalen Einnahmen ist absolut normal, warum sollte auch der Illegale besser gestellt werden als der Legale, aber das wird
meist nicht extra in eineVgSt-Satzung aufgenommen.
Bsp.: auch die Fungames, wenn welche aufgefunden werden und diese zuvor nicht als "Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit" - wie es meist in der Satzung steht-
angemeldet wurden, müssen natürlich nachbesteuert werden.
Auch im Bereich der Einkommensteuer werden Einkünfte aus illegalen Tätigkeiten, z.B. Drogenhandel, Annahme von Bestechungsgeldern etc.
besteuert.
Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch absolut klasse, da viele Straftaten nur eine Verjährungsfrist von 5 Jahren haben, aber die Steuer 10 Jahre nach rechtskräftigen Steuerbescheid für das entsprechende Steuerjahr noch nachberechnen kann.
In Kehl liest es sich aber zudem so, dass auch der konzessionierte Pferdebuchmacher nun Vergnügungssteuer zahlen muss und das ist sicherlich einmalig.-Da bin ich sehr auf die Reaktionen gespannt.
Die Satzung der Stadt Kehl hätte natürlich einen großen Vorteil, wenn sie denn so umgesetzt würde zur nachhaltigen Verfolgung der illegalen Sportwettanbieter.
Wenn der Betreiber eines illegalen Wettbüros seine Einnahmen offenlegen muss, um diese bei der Stadtkasse mit Abrechnung irgend eines Betreibers im Ausland (z.B. die Vielzahl von Pseudokonzessionäre, die zwar von Malta aus eine Konzession haben, aber dort selbst gar nicht vermitteln dürfen) kann man feststellen was für tatsächliche Einnahmen fließen, dann muss der §116 AO meist erfüllt werden und es bieten sich noch viele weitere Möglichkeiten.....................
Ich persönlich finde, dass das eine wirklich interessante Anregung der Stadt Kehl ist, die mal in Gänze rechtlich zu prüfen ist, was dadurch alles möglich ist.
Gruß
Meike
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29.05.2010 07:05 |
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