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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Rechte für Schausteller » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rechte für Schausteller
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Felix Prüfer Felix Prüfer ist männlich
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Rechte für Schausteller

Hallo,

ich habe eine Frage für einen fiktiven Fall:

Nehmen wir einmal an, ein Schausteller - Reisegewerbe - kauft oder mietet ein Gelände, ähnlich eines Gewerbegrundstückes (ob das wohl die entscheidende Frage ist?). Der Schausteller möchte dieses Gelände als Betriebsgelände für sein Gewerbe nutzen.

Dazu gehören z.B. Abstellen der Anhänger und Zugmaschinen. Reparatur der Fahrgeschäfte, Pflege der Fahrzeuge usw...

Ich nehme an, dass bis hierhin keine Probleme entstehen würden in diesem fiktiven Fall. Doch was wäre, wenn der Schausteller ein Gartengrundstück mieten oder kaufen würde, eine ehemalige Streuobstwiese z.B. und dort die Wagen abstellen würde, sie streichen würde?? Wäre das rechtlich eine andere Situation als in einem Gerwerbegrundstück??

Aber gut, spinnen wir den Fall weiter:

Nehmen wir an, der Schausteller wohnt ganzjährig in seinem großen, schönen Schausteller-Wohnwagen, wie das bei vielen Schaustellern üblich ist.

Damit wäre plötzlich auf dem gemieteten oder gekauften Gelände ein Mensch wohnlich eingezogen. Für den Schausteller wäre das ganz normal - aber wie wäre das für die deutschen Behörden??

Dürfte der Schausteller das??

Aber wenn er es nicht dürfte aber keinen festen Wohnsitz hätte - wie das bei vielen üblich ist - was dann?

Wie wäre das mit der polizeilichen Anmeldung: Könnte er sich andiesem Ort polizeilich melden und in seinen Ausweis würde das Grundstück als Wohnort eingetragen werden?

Wie wäre da mit Post: Könnte er dort seine Postadresse hinverlegen?

Wie wäre der Fall bezogen auf die Obstwiese??

Was müßte der Schausteller tun, um möglichst wenig Ärger mit Behörden zu bekommen - oder um Recht zu bekommen und auf seinem Grundstück in seinem Wohnwagen wohnen zu können?

Über Antworten zu diesem fiktiven Fall wäre ich sehr gespannt!

LIebe Grüße, Felix
1 12.03.2010 07:31 Felix Prüfer ist offline E-Mail an Felix Prüfer senden Beiträge von Felix Prüfer suchen
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