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Zum Ende der Seite springen Kleiner Stand im Baumarkt
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Nightmare Nightmare ist männlich
Grünschnabel


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Kleiner Stand im Baumarkt

Hallo!!
Wir betreiben einen kleinen Onlinehandel mit Holzspielzeug und darauf ist ein hiesiger Baumarkt aufmerksam geworden und möchte uns nun einmal im Monat einladen unsere Produkte in dem Baumarkt anzubieten. Wir fertigen die Sachen dann vor Ort und die Baumarktkunden können zuschauen oder Fragen stellen.

Benötigt man dafür eine Reisegewerbekarte?? oder braucht man das nicht weil man in dem Baumarkt ist?
1 02.12.2009 08:55 Nightmare ist offline E-Mail an Nightmare senden Beiträge von Nightmare suchen
Solon
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stefan.sch stefan.sch ist männlich
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RE: Kleiner Stand im Baumarkt

§ 55 Abs. 2 GewO:
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

§ 55 Abs. 1 GewO:
Ein Reisegewerbe betreibt, wer
- gewerbsmäßig
- ohne vorhergehende Bestellung
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben

1.Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

2.unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.



-> Summa summarum benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von stefan.sch: 04.12.2009 13:01.

2 04.12.2009 12:45 stefan.sch ist offline E-Mail an stefan.sch senden Beiträge von stefan.sch suchen
Solon
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Daumen hoch! RE: Kleiner Stand im Baumarkt

Moin

Herzlichen Glückwunsch für die tolle Gelegenheit mal im Baumarkt zu stehen.

Eine Reisegwerbekarte wär schon eine tolle Sache. Sie kostet allerdings manchmal ganz schön viel Geld.
Aber für die Zukunft ergeben sich ja vielleicht noch andere Gelegenheiten "außerhalb der Niederlassung"- "ohne vorhergehende Bestellung"- also auf Ihre Initiative heraus - Holzspielzeug zu verkaufen - oder Herzustellen.

Sie sollten in der Karte sowohl das 1."Feilbieten" von Holzspielzeug und den Ankauf von Holz (für die Produktion)
2. Aufsuchen von Bestellungen auf : Holzspielzeug
3. Anbieten von Leistungen: Holzspielzeug und anderen Holzprodukten
4.Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen: Herstellung von Holzspielzeug, Tischlerarbeiten, Reparaturen von Holzspielzeug,

drin stehen haben.
Ob Sie noch die alte grüne Reisegewerbekarte bekommen- liegt an Ihrer zuständigen Behörde- Ich würde daruf bestehen- die neuen vordrucke entsprechen nicht dem Reglungszweck des Reisegewerbes. Mittlerweile ist dort kein Foto mehr drin.

Auf Märkten können Sie, wenn sie eine Standgenehmigung haben, dies alles auch ohne Reisegewerbekarte machen.

Wenn Sie auf Spielzeuggeschäfte zu gehen und denen ihr Produkt verkaufen wollen, benötigen sie keine Erlaubnis, sondern nur eine Anzeige ( Hallo behörde: Ich zeige mein gewerbe nach §55-56 als:-------- an.

Am 15. und 16. gebe ich ein Seminar zu Handwerk im Reisegwerbe - vielleicht wär das was für Sie?

Gruß Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
3 10.01.2010 12:08 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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