mir wurde vor 5 Jahren die Gewerbeerlaubnis entzogen (Schulden FA / Straftaten).
Die Schulden sind komplett getilgt und nun möchte ich wieder ein Gewerbe ausüben. meine Fragen:
A) wiel ange dauert es bis ein Antrag auf wiedergestattung entschieden wird
B) Ich ziehe in einen anderen Landkreis. Wer ist für den Antrag zuständig und was muss ich machen ?
Das einfachste wird sein, bei der Gemeinde/Stadt des neuen Wohnortes nachzufragen. Die werden wohl die genausten Auskünfte bertf. Zuständigkeit geben können.
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