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Zum Ende der Seite springen Wiedergestattung Gewerbeerlaubnis
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leopold leopold ist weiblich
Grünschnabel


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Wiedergestattung Gewerbeerlaubnis

Guten Tag,

mir wurde vor 5 Jahren die Gewerbeerlaubnis entzogen (Schulden FA / Straftaten).
Die Schulden sind komplett getilgt und nun möchte ich wieder ein Gewerbe ausüben. meine Fragen:

A) wiel ange dauert es bis ein Antrag auf wiedergestattung entschieden wird

B) Ich ziehe in einen anderen Landkreis. Wer ist für den Antrag zuständig und was muss ich machen ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Leopold
1 06.07.2009 12:43 leopold ist offline E-Mail an leopold senden Beiträge von leopold suchen
Solon
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h.bscher   Zeige h.bscher auf Karte h.bscher ist männlich
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Das einfachste wird sein, bei der Gemeinde/Stadt des neuen Wohnortes nachzufragen. Die werden wohl die genausten Auskünfte bertf. Zuständigkeit geben können.

__________________
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2 06.07.2009 13:08 h.bscher ist offline E-Mail an h.bscher senden Homepage von h.bscher Beiträge von h.bscher suchen
Solon
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der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


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so ist es. Einfach mal in Ihr Gewerbeamt gehen und nachfragen. Um es mit Veronas Worten zu sagen: "Da werden Sie geholfen."
3 07.07.2009 13:53 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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