Wanderlager - Telefonische Einladung |
s.hagemeier
Grünschnabel
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Wanderlager - Telefonische Einladung |
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Hallo,
ich hatte hier kürzlich eine "Gesundheitsinformationsveranstaltung", zu der ausschließlich telefonisch eingeladen wurde. Von den sonst üblichen Zettelchen, Briefe u. ä. ist mir jedenfalls nichts auf den Tisch oder zu Ohren gekommen. Lt. Gastwirt und dem einzigen mir namentlich bekannten Zeugen/Teilnehmer wurden nur Telefonanrufe getätigt. Bei der Veranstaltung sollen lt. Mitteilung des Opas Matratzenauflagen für 800-1000 Euro das Stück verramscht worden sein. Also wie immer nix mit nur Vortrag....
Hätte das nach § 56a II angezeigt werden müssen (Stichwort öff. Ankündigung)??
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08.03.2006 17:59 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Wanderlager - Telefonische Einladung |
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Hej aus Hamm,
eine Anzeige wäre nur dann notwendig, wenn der Anrufer in der mündlichen Einladung sinngemäß angedeutet hätte, das der Angerufene auch noch andere Personen mitbringen kann. Damit wäre dann die öffentliche Ankündigung verwirklicht und wir könnten einschreiten.
Sollte das vorkommen, können Sie sich nur in den Saal stellen und dann alle Teilnehmer laut und deutlich fragen, wie das abgelaufen ist. Ich bin mir 100 % sicher, dass Sie dann zu hören bekommen, dass auch andere Personen mitgebracht werden durften.
Namen aufnehmen, weitere VA untersagen, Bußgeld und tschüß!
Wichtig ist, dass der 56a nur für den Warenvertrieb gilt, nicht für Dienstleistungen, z. B. Reisen!!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
08.03.2006 21:06 |
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