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Hallo,

ich hatte hier kürzlich eine "Gesundheitsinformationsveranstaltung", zu der ausschließlich telefonisch eingeladen wurde. Von den sonst üblichen Zettelchen, Briefe u. ä. ist mir jedenfalls nichts auf den Tisch oder zu Ohren gekommen. Lt. Gastwirt und dem einzigen mir namentlich bekannten Zeugen/Teilnehmer wurden nur Telefonanrufe getätigt. Bei der Veranstaltung sollen lt. Mitteilung des Opas Matratzenauflagen für 800-1000 Euro das Stück verramscht worden sein. Also wie immer nix mit nur Vortrag....

Hätte das nach § 56a II angezeigt werden müssen (Stichwort öff. Ankündigung)??



Gepostet am 08.03.2006 um 17:59 von:
Benutzer: s.hagemeier
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