Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 |
anis108
Grünschnabel
Dabei seit: 18.03.2009
Beiträge: 3
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 16.535
Nächster Level: 17.484
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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 |
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Guten Tag liebe Gewerberechtler/inen,
Ein Schriftsteller will seine eigenen druckwerke Werk selbst herstellen
und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten präsentieren und zum verkauf anbieten.
Ist es eine Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit?
§ 55a GewO
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
10. Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.
Vielen dank für eure Aufmerksamkeit
Mi freundlichen Grüßen
Anis108
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1
20.03.2009 13:08 |
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