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Geschrieben von anis108 am 20.03.2009 um 13:08:

  Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 10

Guten Tag liebe Gewerberechtler/inen,

Ein Schriftsteller will seine eigenen druckwerke Werk selbst herstellen
und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten präsentieren und zum verkauf anbieten.

Ist es eine Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit?

§ 55a GewO
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
10. Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.

Vielen dank für eure Aufmerksamkeit

Mi freundlichen Grüßen
Anis108


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