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Geschrieben von anis108 am 20.03.2009 um 13:08:
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 10
Guten Tag liebe Gewerberechtler/inen,
Ein Schriftsteller will seine eigenen druckwerke Werk selbst herstellen
und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten präsentieren und zum verkauf anbieten.
Ist es eine Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit?
§ 55a GewO
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
10. Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.
Vielen dank für eure Aufmerksamkeit
Mi freundlichen Grüßen
Anis108
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