EU bestätigt Glücksspielmonopol |
Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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EU bestätigt Glücksspielmonopol |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen oder wie ein anderer Kollege gerne schreibt: liebe Freunde des Gewerberechts:
........ hier nicht nur ein ganz besonders freundliches
aus Cloppenburg sondern auch den Hinweis darauf, dass das EU-Parlament im Rahmen der Entscheidung über die Dienstleistungsrichtlinie klar zum Ausdruck gebracht hat, dass das Glücksspielmonopol bei den Mitgliedsstaaten liegt und liegen bleiben soll.
Dieses habe ich gerne zum Anlass genommen, dem Verwaltungsgericht mitzuteilen, dass der vielzitierte Verstoß gegen EU-Recht auch von den Parlamentariern nicht gesehen wird.
hier sinngemäß (auszugsweise) meine Stellungnahme (bei uns gilt die Ich-Form):
"....... möchte ich ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 02.02.2006 darauf hinweisen, dass das EU-Parlament im Rahmen der Beschlussfassung über die Dienstleistungsrichtlinie am 16.02.2006 Gewinnspiele einschl. Lotterien und Wetten vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausdrücklich ausgenommen hat. Diese Richtlinie, die wettbewerbsrechtliche Hemmnisse und Schranken im EU-Binnenmarkt beseitigen soll macht insofern auch den Willen des EU-Gesetzgebers deutlich, der mit seiner v. g. Entscheidung somit klar zum Ausdruck bringt, dass die staatlich geregelten Glücksspielmonopole durchaus im Einklang mit dem EU-Recht stehen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird deshalb zum einen auf die Ausführungen in meiner Stel-lungnahme vom 02.02.2006, zum anderen aber auch auf die Presseveröffentlichung auf der Internet-Seite von Casinos Austria zur Bestätigung des EU-Glücksspielmonopols verwiesen, welche als Kopie beigefügt ist, verwiesen. Nach der hier zitierten Begründung stehe diese Ausnahme auch im Einklang mit den Entscheidungen des EU-Gerichtshofes, insbesondere zum vielfach zitierten sog. „Gambelli-Urteil“.
Damit stützt diese Entscheidung auch die Rechtsauffassung von Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Universität Konstanz, zur Abhandlung „Vor dem Ende des Staatsmonopols im Glücksspielbereich?“, in der dieser sich auch mit der Vereinbarkeit nationalen Glücksspielrechts zum EU-Recht, insbesondere auch mit der Entscheidung zum sog. „Gambelli-Urteil“ und den Auswirkungen auf das nationale Recht ausei-nandersetzt. Veröffentlicht wurde diese Entscheidung in der DVBL vom 15.10.2005, S. 1288 ff.
Da im Ergebnis also festzustellen ist, nunmehr auch durch die Entscheidung des EU-Parlaments vom 16.02.2006 bestätigt, dass das nationale Glücksspielrecht im Einklang mit dem EU-Recht steht, und die Vermittlung von Wetten durch nicht autorisierte Personen in Niedersachsen weiterhin eine Straftat dar-stellt, sehe ich mich weiterhin außerstande, hier eine Bestätigung der Gewerbeanzeige entsprechend § 15 Abs. 1 vorzunehmen.
Künftige Gewerbeanzeigen, die ebenfalls auf den Betrieb von nicht konzessionierten Wettbüros gerich-tet und bereits avisiert worden sind, werde ich deshalb weiterhin zurückweisen."
Hier noch ein paar Fundstellen und den Text aus Richtlinie dazu:
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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01.03.2006 09:58 |
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Solon
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Felix Krämer
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RE: EU bestätigt Glücksspielmonopol |
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Hallo aus Alzenau,
dies ist ja mal eine gute Nachricht. Jetzt ist es noch wünschenswert, dass der EUGH dies in einem Urteil bestätigt.
Im Moment ändert sich ja eigentlich für uns noch nichts, oder sehe ich das falsch?
Gruß
Felix Krämer
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2
01.03.2006 10:27 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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RE: EU bestätigt Glücksspielmonopol |
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........ ach ja, hätte ich fast vergessen!
Bitte an den Webmaster: hätte hierfür gern einen eigenständigen geschlossenen Bereich: Spielrecht, Lotterien und Wetten!!!
@Kollegen Krämer:
Hat der EUGH m. E. doch (so interpretiere ich wenigsten die veröffentlichte Pressemitteilung aus meiner PDF-Datei u. a.), ergänzend empfehle ich hierzu die o. g. Abhandlung von Prof. Dr. Jörg Ennuschat.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
01.03.2006 11:15 |
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Ingolstadt
König
   

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RE: EU bestätigt Glücksspielmonopol |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Ansicht des geschätzten Kollegen Kramer, die EU würde das Glücksspielmonopol bestätigen, wird dem Text des Beschlusses nicht ganz gerecht. Die Ausnahme von der Dienstleistungsrichtlinie hat nur zur Folge, dass die EG hier keine Vorgaben macht. Glücksspielrecht bleibt damit in der alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedsstaaten.
Aus dem sog. Gambelli-Urteil ergibt sich ebenfalls, dass das Glücksspielrecht in die Gesetzgebungskompetenz und Gerichtsbarkeit der Mitgliedsländer fällt. Eine Behinderung der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit liegt nach dem Gambelli Urteil dann vor, wenn die Beschränkung der Glücksspielanbieter nicht nur der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und der Verhütung glücksspielbezogener Strataten und Gefahren, sondern überwiegend der Aufrechterhaltung eines staatlichen Monopols zur Einnahmenerzielung dient.
Es ist nach dem EuGH Aufgabe der nationalen Gerichte festzustellen, welchen Zielen die Regelungen über das Glücksspiel dienen und entsprechend zu urteilen. Aus diesem Grund wird das BVerfG feststellen, ob das in Deutschland (insbesondere in Bayern) bestehende faktische Verbot der Betätigung von Buchmachern für allgemeine Sportwetten, mit den Zielen des Art. 12 GG im Einklang steht. Maßstab für die Prüfung ist das bekannte "Apothekenurteil" mit der, jedem Gewerberechtlier bekannten "Stufentheorie".
Die derzeitige, objektive Berufszugangsbeschränkung wird somit dahingehend bewertet, ob sie der Abwehr von Gefahren oder der Einnahmenerzielung der Bundesländer dient. Das BVerfG wird dabei auch berücksichtigen, dass in einigen EG-Staaten (Großbritannien, Österreich, Malta) Sportwetten durch privaten angeboten werden, obwohl dort die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch nicht zusammengebrochen ist.
Ob das "Glücksspielmonopol des Staates" in Deutschland bestehen bleibt, hängt daher nicht von der Dienstleistungsrichtlinie, sondern vom Urteil des BVerfG ab.
Dieses Urtei müsste demnächst gefällt werden, denn nach dem BVerfGG soll nach einer mündlichen Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde das Urteil möglichst nach einem Zeitraum von drei Monaten verkündet werden. Dies wäre jetzt im März.
Da sich die Problematik "Sportwetten" doch sehr vom allgemeinen Spielrecht unterscheidet, unterstütze ich den Wunsch von Kramer-Cloppenburg nach einem speziellen Forum über dieses Thema.
__________________ Thomas Kirchhammer
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 01.03.2006 13:43.
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01.03.2006 13:42 |
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Felix Krämer
Doppel-As

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RE: EU bestätigt Glücksspielmonopol |
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Hallo aus Alzenau,
Zitat: |
Original von Ingolstadt
Ob das "Glücksspielmonopol des Staates" in Deutschland bestehen bleibt, hängt daher nicht von der Dienstleistungsrichtlinie, sondern vom Urteil des BVerfG ab. |
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Ja, das habe ich doch gemeint, erst einmal ändert sich für uns nichts, bis das BVerfG entscheidet, ob das staatliche Wettmonopol bestehen bleibt.
Tut mir leid, dass ich mich etwas undeutlich (außerdem: EuGH statt BVerfG) ausgedrückt habe.
Also, wiedermal: "Abwarten"
@Herr Kramer: So langsam kapiere ich Ihr Prinzip...
Gruß
Felix Krämer
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01.03.2006 13:57 |
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