Erteilung einer Erlaubnis |
xxtakkixx
Jungspund

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Erteilung einer Erlaubnis |
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an alle,
wird eine erlaubnis auch erteilt wenn man per strafbefehl eine strafe bekommen hat mit 25 tagessätzen? vorbestraft ist man ja juristisch gesehen erst ab 91 tagessätzen.
freue mich über jede antwort
lg
xxtakkixx
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1
25.02.2009 11:32 |
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Solon
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Christiane

Routinier
 

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Kommt immer drauf an wofür die Strafe ausgesprochen wurde und was Sie gewerblich machen wollen.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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2
25.02.2009 11:33 |
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Solon
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xxtakkixx
Jungspund

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Themenstarter
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hallo,
es geht um die erteilung der erlaubnis nach §34c.
verurteilung ist per strafbefehl 25 tagessätze wegen betrug.
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3
09.03.2009 18:38 |
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Frau Gelb

Doppel-As
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Guten Morgen,
Zunächst mal steht die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit im Raum.
Fraglich ist aber, wie lange das mit der Verurteilung her ist. Je älter das Urteil, desto vorsichtiger macht man davon Gebrauch, um auf eine aktuelle Unzuverlässigkeit zu schließen. Ich würde zunächst die Akte anfordern und Einsicht nehmen. Auch stellt sich die Frage, ob evtl weitere negative Erkenntnisse vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen der Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen kann eine abschließende Entscheidung getroffen werden.
Viele Grüße
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4
10.03.2009 08:16 |
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