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Guten Morgen,  Moin  

Zunächst mal steht die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit im Raum.
Fraglich ist aber, wie lange das mit der Verurteilung her ist. Je älter das Urteil, desto vorsichtiger macht man davon Gebrauch, um auf eine aktuelle Unzuverlässigkeit zu schließen. Ich würde zunächst die Akte anfordern und Einsicht nehmen. Auch stellt sich die Frage, ob evtl weitere negative Erkenntnisse vorliegen. Erst wenn alle Unterlagen der Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen kann eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

Viele Grüße



Gepostet am 10.03.2009 um 08:16 von:
Benutzer: Frau Gelb
Der Original-Beitrag :
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