Vertrieb von Aktien für die HNL in der Schweiz |
loeba01
Eroberer
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Vertrieb von Aktien für die HNL in der Schweiz |
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Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgendes Problem:
Eine Firma, die ihren Hauptsitz in der Schweiz hat, möchte bei uns ihre Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle errichten.
Die Firma will Aktien für bzw. von der Firma in der Schweiz verkaufen bzw. vermitteln.
Ist hierzu eine Erlaubnis evtl. § 34 c GewO oder sonstige notwendig ??
Ich brauche dringend Eure Hilfe, da der Kunde bereits am Donnerstag die Anmeldung machen will.
Vielen Dank und LG
aus Lu.
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1
13.01.2009 07:01 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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loeba01
Ich hatte einen derartigen Fall noch nicht. Im ersten Moment klingt es nach § 34c Abs. 1 Nr. b GewO (Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft). Dazu gehören natürlich auch ausländische Aktien und Fonds, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten.
Jmd. der eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle anzeigen möchte, wird dies mit Sicherheit einen unbestimmten Personenkreis ansprechen wollen.
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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2
13.01.2009 08:48 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Klare Ansage meinerseits:
Der Sachverhalt ist im Kreditwesengesetz geregelt. Der Sachverhalt sollte entweder der Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeldet werden. Zudem empfehle ich eine Internet-Recherche, denn der Sachverhalt klingt sehr nach grauem Kapitalmarkt, auf dem bekanntlich alleine in Deutschland, jährlich zig Milliarden Euro "verschwinden".
Die Anteile an Kapitalgesellschaften, die im § 34c angesprochen sind, bleiben praktisch nur GmbH-Anteile.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
13.01.2009 10:49 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Hallo Kollege Balzer,
KG-Anteile tun dies in der Tat. Im Grunde werden die Anteile, die an Wertpapierbörsen gehandelt werden (können) - also Aktien - dem KWG unterworfen. Da dies für GmbH-Anteile und KG-Anteile hingegen nicht zutrifft, bleiben diese bei uns.
KG-Anteile haben auch eine gewisse praktische Relevanz. Manchmal werden stille Beteiligungen in Form einer KG-Beteiligung vermittelt.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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5
13.01.2009 12:25 |
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