NiSchG Kultur- und Freizeiteinrichtungen |
sonnenschein
Jungspund
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NiSchG Kultur- und Freizeiteinrichtungen |
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Hallo an die Kolleginnen und Kollegen,
nach dem NiSchG NW ist das Rauchen in Kultur und Freizeiteinrichtungen verboten, Ausnahmen möglich, zusätzlicher Raum usw. Bei einer Kontrolle habe ich festgestellt, dass in einer Spielhalle munter gequalmt wird, an der Tür steht "Raucherclub". Hat hier schon jemand eine Anhörung usw. gemacht und kann mir vielleicht mit den entsprechenden Mustern weiterhelfen.
Wenn ich jetzt annehme, dass ein Raum der Spielhalle zum Raucherraum ausgewiesen wird, wie ist es dann dort mit der Pafferei? Darf in diesem Raum dann geraucht und gespielt werden, oder ist dieser Raum dann, wenn Spielgeräte dort stehen, wieder als Freizeiteinrichtung zu sehen und dann ist dort rauchen verboten oder darf im Raucherraum auch gespielt werden.
Hier stehe ich auf der Leitung und benötige Hilfe, vielleicht löst sich der Knoten dann.
Vielen Dank aus dem Kölner Umland.
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05.12.2008 13:46 |
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Solon
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Corleis
Routinier
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Beiträge: 297
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2
06.12.2008 20:40 |
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