'Warenagent' - BKA-Warnhinweis |
Puz_zle
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'Warenagent' - BKA-Warnhinweis |
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Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 24.11.2008
Quelle: http://www.bka.de/
Zitat: |
Bundeskriminalamt warnt vor neuer Methode der Internetkriminalität - Täter werben „Warenagenten“ an
Im Bereich der Internetkriminalität setzen die Täter nicht nur immer professionellere Schadsoftware ein, sondern entwickeln auch ständig neue Methoden. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Tatbegehungsweise:
Dabei versuchen die Täter mit Hilfe von ungezielt gestreuten Spam-Mails so genannte „Warenagenten“ anzuwerben. Sie versenden dazu Job-Angebote mit folgendem oder ähnlichem Inhalt:
„Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar
Anlieferer gesucht!!!
Auch fuer Fruehrentner geeignet! Ein Fahrzeug kann gestellt werden.
Bewerbung bitte an xxx“
Die so angeworbenen „Warenagenten“ haben dann die Aufgabe, Pakete entgegenzunehmen und diese gemäß den Vorgaben der Täter weiter zu leiten. Der Verdienst wird auf Provisionsbasis in Aussicht gestellt - angeblich 30 Euro pro weiter geleitetem Paket. Darüber hinaus sollen Versand- und Benzinkosten erstattet werden. Um das Arbeitsangebot seriös erscheinen zu lassen, übersenden die Täter nach Kontaktaufnahme echt wirkende Arbeitsverträge, z. B. aus dem Bereich der Kurier- oder Paketdienstleistungsbranche.
Die Täter gehen bei diesem „Geschäftsmodell“ neue Wege, um anonym zu bleiben und illegal Kundenkonten von Online-Auktionshäusern zu übernehmen mit dem Ziel, über diese Accounts hochpreisige Waren zu ersteigern. Diese werden nach Änderung der Empfängeradresse im Konto des Online-Auktionshauses vom ahnungslosen Verkäufer an die zuvor angeworbenen „Warenagenten“ verschickt. Die Bezahlung der Ware erfolgt durch die Täter. Die Gelder wurden zuvor illegal von Online-Bankkonten abgephisht. Die „Warenagenten“ haben in der Folge die Aufgabe, die widerrechtlich erlangten Waren an vorgegebene Adressen weiterzuleiten oder an Packstationen eines deutschen Postdienstleisters zu versenden.
Durch den Einsatz der angeworbenen „Warenagenten“ gelangen die Täter anonym an die rechtswidrig erlangte Ware.
Personen die sich auf die falschen Job-Angebote einlassen und die widerrechtlich erlangten Waren weiterleiten, können sich strafbar machen und müssen darüber hinaus mit zivilrechtlichen Ansprüchen bei der Regulierung entstandener Schäden rechnen.
Das Bundeskriminalamt rät daher:
Antworten Sie nicht auf E-Mails, die in der oben angegeben Form an sie versandt werden.
Lassen Sie sich nicht durch dubiose Jobangebote als „Warenagent“ anwerben.
Zum Thema Phishing siehe auch Pressemitteilung des Bundeskriminalamts vom 20.10.2006 unter www.bka.de („Presse“ / „Pressearchiv 2006)“. |
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__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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24.11.2008 20:07 |
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