ich habe da ein mal eine Frage... eine Person hat etwas beim Patentamt angemeldet und fragte nun an, ob er ein Gewerbe anmelden müsse, wenn er Lizenzen dafür vergäbe....
ich tendiere zu ja, bin mir aber unsicher....
wie sehen dies die anderen Forenteilnehmer?
Danke und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
Die Nutzung eines Patents ist Verwaltung eigenen Vermögens, wenn von einem Nutzer nur das Nutzungsentgelt verlangt wird. Der Patentinhaber tritt nicht nach Außen in Erscheinung und ist damit kein Objekt des Gewerberechts.
__________________ Thomas Kirchhammer
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 21.10.2008 15:45.
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