Bet and race |
Kölner
Doppel-As
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1
13.10.2008 17:42 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kölner,
da Du aus NRW kommst, für Dich der Hinweis gem. Ausführungsgesetz NRW zum GlüStV.
Das ist in jedem Bundesland anders mit den Zuständigkeiten geregelt, so dass ich dort nicht genau sagen kann,
wer dort zuständig ist.
Wenn Du die Werbung für "Bet and race" und deren Ausführung im Internet rechtlich einwandfrei geklärt
wissen möchtest, solltest Du Dich mit der Bezirksregierung Düsseldorf in Verbindung setzen.
Die sind dafür zuständig.
Ob man Geld gewinnen kann oder einen geldwerten Vorteil, z.B. einen kostenlosen Urlaub oder Waren ist bei einem
Glücksspiel übrigens in der rechtlichen Bewertung nicht zu unterscheiden.
Der §33 c GewO z.B. gilt für Spielgeräte bei denen man Geld gewinnen kann, genauso wie für den Warengewinn.
Gruß
Meike
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2
13.10.2008 19:16 |
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