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Zum Ende der Seite springen Umwandlung von Gaststätte in Vereinsheim
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AnkeManni AnkeManni ist weiblich
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Umwandlung von Gaststätte in Vereinsheim

Hallo zusammen,

ich habe nochmal ein paar spezielle Fragen zu diesem Thema:

Unser Verein (Tanzsport) hat vor einigen Monaten eine leerstehende Gaststätte, die seit einigen Monaten nicht mehr betrieben worden ist, als Vereinsheim angemietet. Der Umbau wurde z.Teil von der Stadt gefördert da wir ein gemeinnütziger Sportverein sind, und diese Umbauten zur Ausübung unseres Sports nötig waren.
Wir haben eine kleine Theke eingebaut und schenken während unserer Tanzabende (z.Zt. 2 x in der Woche) Getränke ausschliesslich an unsere Mitglieder aus. Wir möchten definitiv keine Gaststätte betreiben. Die Erlöse aus dem Thekenverkauf werden gerade mal für die Mietkosten reichen und sind für diese auch nötig.

Als wir in der Umbauphase die Anträge zur Förderung der Stadt eingereicht haben, wurde uns von der Stadt die Auflage gestellt, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dies wollten wir jetzt auch machen, nachdem wir nun endlich alle nötigen Papiere und Grundrisse etc. zusammen haben.
Nun wurde uns vom Ordnungsamt, die noch die Unterlagen von der alten Kneipe haben, gesagt, wir sollten bloss keine Nutzungsänderung beantragen, sondern ein Vereinsheim mit Gaststätte betreiben. Hierzu müssten wir ja dann auch noch eine Schankgenehmigung beantragen.

Dies wollen wir aber eigentlich gar nicht!

Nun zu meinen Fragen:

Gibt es irgendeine Grundlage, auf der man uns eine Nutzungsänderung verweigern könnte?

Könnten uns, oder unserem Vermieter, ein Nachteil aus der Nutzungsänderung entstehen?

Kann man uns zwingen, eine Gaststätte zu führen, obwohl wir das gar nicht wollen?

Vielen Dank für Ihre / Eure Hilfe, wir sind z.Zt. ziemlich verunsichert!
1 11.10.2008 20:25 AnkeManni ist offline E-Mail an AnkeManni senden Beiträge von AnkeManni suchen
Solon
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RE: Umwandlung von Gaststätte in Vereinsheim

Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann besteht baurechtlich betrachet noch immer die Nutzung Gaststätte.
Eine Gaststätte stellt nunmal auf den Ausschank von Getränken ab. Ob zweimal die Woche oder täglich macht da wohl für die Betrachtung der Angelegenheit keinen Unterschied.
Wer mit Gewinnerzielungsabsicht alkoholhaltige Getränke ausschenkt, der benötigt eine Konzession. Gewinn kann auch sein die Erwirtschaftung der Pacht.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob man unter diesem Gesichtspunkt noch von gemeinnützig reden kann. da sollte man mal Kontakt zum Finanzamt aufnehmen. Die haben da nämlich auch ganz bestimmt Vorstellungen.

Wenn man in den Räumlichkeiten etwas anderes als eine Gaststätte machen will, dann wird man wohl um eine Nutzungsänderung nicht umhinkommen.
2 12.10.2008 07:49 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Solon
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Themenstarter Thema begonnen von AnkeManni


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RE: Umwandlung von Gaststätte in Vereinsheim

Hallo pmcolonia,

vielen Dank für Deine Antwort!

das Thema der Gemeinnützigkeit haben wir mit dem Finanzamt bereits geklärt.
Solange wir mit dem wirtschlaftlichen Betrieb kein Minus machen, welches dann mit Einnahmen aus dem ideellen oder Zweckbetrieb ausgeglichen wird, gibt es da keine Probleme. Die Gewinne sind auch nicht so gross, dass wir in steuerliche Probleme kommen werden. Der Verkauf dient ja lediglich dem Unterhalt der Sportstätte.

Die Räume werden in erster Linie für unseren Sport - Tanzen - genutzt. Der Verkauf der Getränke ist lediglich für unsere Mitgliieder während der Tanzabende. Diie Röume sind also eher eine Sportstätte als eine Gaststätte.

Zur Nztzungsänderung habe ich miich wohl falsch ausgedrückt:
Wir wollen ja unbedingt eine Nutzungsänderung von Gaststätte in Vereinsheim/Sportstätte. Wir wollen keine Gaststätte betreiben!
Die Frage war nur, ob wir duch die Nutzungsänderung Nachteile haben können, oder warum uns das Ordnungsamt davon abrät!
3 12.10.2008 12:54 AnkeManni ist offline E-Mail an AnkeManni senden Beiträge von AnkeManni suchen
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RE: Umwandlung von Gaststätte in Vereinsheim

Da musst du das Ordnungsamt nach dem Sinn dieser Empfehlung fragen. Wenn Du nur alkoholfreie Getränke ausgibst und die dann aus einem Automaten, dann solltest Du auch keine Konzession benötigen. Im übrigen ist für mich das Erwirtschaften der Miete auch schon eine gewerbliche Tätigkeit. Und warum die Subvention des Betriebes über Beiträge die Gemeinnützigkeit in Frage stellt, ist mir nicht ganz klar. Mir hat mal einer vom Finanzamt gesagt es sei eher problematisch, wenn die Beiträge den Gewinn aus anderen Aktionen unterschreiten.

Also, nochmal zum Finanzamt, da scheint wohl was nicht ganz klar zu sein.
4 12.10.2008 19:04 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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