Diplomarbeit Gewerbeuntersagung |
Conny
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo zusammen!
ich bedanke mich für die vielen Antworten auf meinen Beitrag... hätte nicht gedacht, das da soviel kommt.
Wie ich jetzt selber schon gesehen habe, gibt es sooo viele Themenbereiche auf die man eingehen kann.... und ich dachte schon ich hätte mir doch das falsche Thema ausgesucht...
Ich bin jetzt erstmal die ganze Zeit am Lesen und je mehr ich lese, desto mehr erscheint mir als wichtig.
Muss also erstmal gucken, was ich jetzt genau in die Arbeit einbringen will.
wenn ich dann zu konkreteren Fragen komme, melde ich mich wieder ....
Gruß Conny
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21
04.01.2006 13:08 |
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Solon
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pmcolonia
Routinier
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Hallo Raindancer,
da frage ich doch mal, bei wievilen Gewerbemeldung im Jahr du feststellen mußt, dass bereits eine Gewerbeuntersagung zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung vorlag. Wieviele Gewerbemeldungen nimmst du im Jahr entgegen?
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22
07.01.2006 09:19 |
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Solon
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Amber
Foren As
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Hallo Flittard
*fotzeleimodusan*
- ausnahmsweise mal richtig gut beobachtet.... - aber vielleicht hat PMColonia mit seiner Frage direkt beide Poster gemeint ????
*fotzeleimodusaus*
Wobei die Frage an sich schon interessant ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da ein sehr hoher Prozentsatz bei raus kommt.....
In diesem Sinne
noch ein schönes Wochenende
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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24
08.01.2006 13:20 |
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Flittard
Tripel-As
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25
09.01.2006 15:57 |
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René Land
Administrator
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Hallo nach Köln,
ich denke mal, dass da eher mein Posting gemeint war, das Koll. raindancer zitiert hatte.
@pmcolonia
Ich hatte im letzten Jahr ca. 10 Fälle (Tendenz steigend), bei denen bereits rechtskräftige Untersagungen vorlagen. Das ist gemessen an der Zahl der Anmeldungen (ca. 2000) natürlich ein verschwindent geringer Teil. Aber ich denke, daran kann man es nicht festmachen.
Was nützt die Untersagung, wenn der Betroffene (zumindest eine geraume Zeit lang) doch wieder machen kann, was er will?
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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26
09.01.2006 17:13 |
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Amber
Foren As
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Zitat: |
Original von Flittard
Amber,
es gehört gerade zu meinen Fähigkeiten gut zu beobachten!
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.....und dann verschwendest Du Dein Talent im ÖD ???? Bin tief beeindruckt
@ Rene Land,
da hast Du sicherlich nicht Unrecht......aber die Situation finde ich z.B. im Reisegewerbebereich noch viel schlimmer. Wenn da einer seine widerrufene RGK nicht zurückgibt ist es doch schon ein verdammt grosser Zufall, wenn er in einer anderen Stadt (oder sogar in derselben, die ihm die Karte widerrufen hat) überhaupt auffällt. Bei Kontrollen legt er doch einfach seine RGK vor und wer will dann wie überprüfen, ob die überhaupt noch gültig ist....
Gruß aus Köln
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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27
09.01.2006 17:26 |
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René Land
Administrator
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Hallo Amber,
das machen wir - wenn Zweifel bestehen - in aller Regel mit einem kurzen Rückruf bei der ausstellenden Behörde. Meist hat diese Kenntnis davon, ob die Karte noch gültig ist.
Viele Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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28
09.01.2006 17:36 |
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Amber
Foren As
Dabei seit: 27.12.2005
Beiträge: 86
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Hallo R. Land,
wie Du schon sagst "wenn Zweifel bestehen"...... Das fängt doch schon mal damit an, dass sich die Frage stellt, woher die Zweifel kommen. Bei einem konkreten Verdacht ist das ja ok, aber ansonsten ist es m.E. sehr schwer nachzuhalten. Und bei welcher Behörde willst Du nachfragen, wenn Du z.B. am Wochenende kontrollierst ????
Ich denke mal, dass es da eine ziemlich große Dunkelziffer gibt, die man nie zu fassen bekommt.
Und damit sind wir wieder beim Thema: Letztendlich wirst Du (oder ich oder wir oder wer auch immer
) die schwarzen Schafe nie ausmisten können.
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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29
09.01.2006 17:47 |
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René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
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Hallo Amber,
das klingt ja schon fast ein bischen nach Resignation
Aber das ist schon richtig - die Dunkelziffer ist sehr hoch und bei Kontrollen am Wochenende hast du keine Chance.
Unser größtes Problem liegt momentan bei den "Wanderlagerern".
Da habe ich in aller Regel Zweifel
:träum:
Um solchen (Ermittlungs-Misstanänden) aus dem Weg gehen zu können, müßte halt auch am Wochenenede eine Abfrage beim GZR möglich sein.
:/träum:
nicht verzagen...
R.L.
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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30
09.01.2006 17:57 |
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Flittard
Tripel-As
Dabei seit: 28.11.2005
Beiträge: 204
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31
09.01.2006 20:04 |
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pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
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So ist es halt. Diese Erfahrung kann man auch hier machen. Der Anteil derer, bei denen eine Entscheidung eingetragen ist, ist im Verhältnis zu den "sauberen Kunden" verschwindend gering. Bei rd. 16.000 Anmeldungen, nicht Meldungen insgesamt, kann man sich den Aufwand errechnen. Hinzu kommt auch noch, dass Wiedergestattungen nicht im GZR eingetragen werden. Also sehe ich die Untersagungsentscheidung § 35 GewO und längst hat derjenige eine Wiedergestattung nach § 35 GewO erhalten. Also, Nachfragen etc. Das stell ich mir bei einer kreisangehörigen Gemeinde noch komplizierter vor als bei einer kreisfreien Stadt.
Ich bleibe dabei, der ganz § 38 GewO ist eine unheimliche, wirkungslose Verwaltungshürde. Man sollte auf die schlimmen Finger warten und dann mit aller Härte zuschlagen. Konsequent untersagen und konsequent die Betriebe schließen. Zuwiderhandlungen per Bußgeld mit Gewinnabschöpfung ahnden. Der Griff in die Geldbörse ist da deutlich wirkungsvoller als jede Ordnungsverfügung. Bei Beharrlichkeit Strafanträge stellen.
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32
13.01.2006 13:17 |
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Raindancer
Routinier
Dabei seit: 14.12.2005
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Berlin
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Zitat: |
Original von pmcolonia
Hallo Raindancer,
da frage ich doch mal, bei wievilen Gewerbemeldung im Jahr du feststellen mußt, dass bereits eine Gewerbeuntersagung zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung vorlag. Wieviele Gewerbemeldungen nimmst du im Jahr entgegen? |
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Hallöle,
und erst mal ein dickes "Sorry"
.
Ich war in letzter Zeit sehr beschäftigt, Beruf, Weihnachten, Jahreswechsel, Geburtstage.
Da blieben mein Compy und Foren ein wenig auf der Strecke.
Da ich im Dienst keinen Internetzugang habe, kann ich nur abends in meiner Freizeit hier plaudern.
Daher kann ich Dir bedauerlicherweise erst heute antworten.
So, und nu Deine Fragen:
Ich nehme gar keine Gewerbeanmeldungen entgegen, das machen die Kolleginnen und Kollegen im Gewerbeamt. Ich sitze hingegen in der Owi/BelVa-Gruppe (Owi, belastende Verwltungsakte).
Auf Kunden mit Untersagung werden wir aufmerksam, weil wir selbst etliche machen und im Gegensatz zu unseren Kunden, die Gew-SB eine gute Erinnerung haben. Die IHK und die HK in Berlin bemerken häufig, dass bei den Weitermeldungen auch Gewerbetreibende mit Untersagung, Widerruf etc. dabei sind. Es gibt auch andere Gründe etc. die zur Kenntnis der GZR-Eintragung führen, hier indes nicht dargestellt werden.
Wir sind 4 SB, führen zu dieser Frage allerdings keine Statistik. Ich täte mal schätzen, dass im Laufe des Jahres jeder von uns ca. 5 - 8 Fälle hat.
Ich finde es nicht erschreckend, dass es diese Fälle gibt, sondern ich bin bestürzt, wenn ich mir vorstelle, wieviele es sind, die wir mangels Nachfrage nicht bzw. mit zeitl. Verzögerung entdecken.
Aber noch ne Frage:
Zitat: "Also sehe ich die Untersagungsentscheidung § 35 GewO und längst hat derjenige eine Wiedergestattung nach § 35 GewO erhalten."
Nehmt Ihr die GZR-Eintragung im (seltenen) Fall der Wiedergestattung nicht aus dem Register?
__________________ Hallo Forum
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Raindancer: 13.01.2006 22:58.
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13.01.2006 22:52 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hallo, pmcolonia,
wie raindancer, der arme Kollege ohne dienstl. Internetzugang schon gefragt hat:
Lasst ihr die Eintragung "Gewerbeuntersagung" bei einer Wiedergestattung nicht löschen?
Wir machen das immer, dann ist die Eintragung wech!
Der Text lautet dann: Entscheidung aufgehoben, die Kennziffer lt. 8501!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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34
14.01.2006 17:02 |
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Amber
Foren As
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
......der arme Kollege ohne dienstl. Internetzugang .............. |
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Bei uns hat auch so gut wie keiner einen dienstlichen Internetzugang...ist zu teuer und viel zu gefährlich !!!!!!!
__________________ Gruß Amber
und
für die Aufmerksamkeit
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35
15.01.2006 11:37 |
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