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Zum Ende der Seite springen Kleintierbörse
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feuerpapa   Zeige feuerpapa auf Karte feuerpapa ist männlich
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Kleintierbörse

Ein herzliches Hallo in´s Forum,

folgendes Problem, ein Tierparkbetreiber möchte am Sonntagvormittag einige seiner Anlagen für eine private Kleintierbörse zur Verfügung stellen.
Die Kleintiere werden von Privatleuten gebracht in die Käfige gesetzt und auch gehandelt. Der Tierparkbetreiber bekommt einen Eintrittspreis für die Bereitstellung der Anlagen. Mehr hat er nicht damit zu tun. Was muss er machen um nicht in die Mühlen der Behörden zu geraten

Gruß
Gerhard
1 27.11.2007 15:45 feuerpapa ist offline E-Mail an feuerpapa senden Homepage von feuerpapa Beiträge von feuerpapa suchen
Solon
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Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
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RE: Kleintierbörse

Moin Hallo,

ich würde im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nachfragen ob Auflagen oder ähnliches zu beachten sind.

Ich bin der Meinung das so eine Veranstaltung auf jeden Fall einer Genehmigung bedarf.

In NRW bedürfen diese Veranstaltungen einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, da nicht nur ausgestellt sondern auch gehandelt werden soll.

Diese Genehmigung bedarf einer Stellungnahme durch den zuständigen Amtsveterinär.

§ 11 Abs. 1 Ziff. 2c und 3 Tierschutzgesetz:

Wer Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder 3. gewerbsmäßig a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten, d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will,

bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:


1. die Art der betroffenen Tiere, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person, 3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
Ich hoffe das hilft einigermaßen weiter.Grüße aus Hamm.
2 28.11.2007 14:10 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Solon
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Stadt-NW-Jonny Controlletti   Zeige Stadt-NW-Jonny Controlletti auf Karte Stadt-NW-Jonny Controlletti ist männlich
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RE: Kleintierbörse

Tach ach!

Genau! Zu den Bedingungen, die bei einer solchen Tierbörse einzuhalten sind (in Erlaubnis mit aufnehmen) findet man nähere Infos in den TVT-Merkblättern, die Gutachterlichen Charakter haben (Käfigmindestgrößen, Höchstbesatz usw).



Allahopp dann



Jonny Controletti
3 28.11.2007 14:52 Stadt-NW-Jonny Controlletti ist offline E-Mail an Stadt-NW-Jonny Controlletti senden Beiträge von Stadt-NW-Jonny Controlletti suchen
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