Kleintierbörse |
feuerpapa
Foren As
Dabei seit: 08.12.2006
Beiträge: 92
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 584.257
Nächster Level: 677.567
|
|
Ein herzliches Hallo in´s Forum,
folgendes Problem, ein Tierparkbetreiber möchte am Sonntagvormittag einige seiner Anlagen für eine private Kleintierbörse zur Verfügung stellen.
Die Kleintiere werden von Privatleuten gebracht in die Käfige gesetzt und auch gehandelt. Der Tierparkbetreiber bekommt einen Eintrittspreis für die Bereitstellung der Anlagen. Mehr hat er nicht damit zu tun. Was muss er machen um nicht in die Mühlen der Behörden zu geraten
Gruß
Gerhard
|
|
1
27.11.2007 15:45 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Lehmann
Tripel-As
ehemaliger Benutzername: The_great_Zag
Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 160
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.086.658
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Hallo,
ich würde im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nachfragen ob Auflagen oder ähnliches zu beachten sind.
Ich bin der Meinung das so eine Veranstaltung auf jeden Fall einer Genehmigung bedarf.
In NRW bedürfen diese Veranstaltungen einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, da nicht nur ausgestellt sondern auch gehandelt werden soll.
Diese Genehmigung bedarf einer Stellungnahme durch den zuständigen Amtsveterinär.
§ 11 Abs. 1 Ziff. 2c und 3 Tierschutzgesetz:
Wer Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder 3. gewerbsmäßig a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten, d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person, 3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
Ich hoffe das hilft einigermaßen weiter.Grüße aus Hamm.
|
|
2
28.11.2007 14:10 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadt-NW-Jonny Controlletti
Jungspund
Dabei seit: 05.12.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 88.950
Nächster Level: 100.000
|
|
Tach ach!
Genau! Zu den Bedingungen, die bei einer solchen Tierbörse einzuhalten sind (in Erlaubnis mit aufnehmen) findet man nähere Infos in den TVT-Merkblättern, die Gutachterlichen Charakter haben (Käfigmindestgrößen, Höchstbesatz usw).
Allahopp dann
Jonny Controletti
|
|
3
28.11.2007 14:52 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 26.674 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.418.287
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|