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Frankreich beharrt weiter auf Glücksspielmonopol

Begründete Stellungnahme der französischen Behörden an die EU-Kommission - Nächster Schritt EuGH - Paris stellt weitere Verhandlungen in Aussicht Die französischen Behörden begründen die - von der EU-Kommission kritisierte - Aufrechterhaltung ihres Glücksspielmonopols mit dem Schutz von Spielern und Jugendlichen. Auf die Aufforderung der EU-Kommission, auch private Sportwettanbieter in Frankreich zuzulassen, erwiderten die französischen Behörden, dass sie mit dem Monopol Jugendliche und Konsumenten schützen sowie Betrug im Internet vermeiden wollten. Dies geht aus begründeten Stellungnahme Frankreichs auf den Vorwurf Brüssels hervor, Sportwettanbietern unzulässige Hürden in den Weg zu stellen.

Die EU-Kommission hat ausser gegen Frankreich auch gegen Schweden ein entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet, das als nächsten Schritt die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorsieht. Ein zunächst erwogenes Verfahren auch gegen Österreich wurde ausgesetzt, nachdem Österreich eine Novellierung des Gesetzes angekündigt hatte. Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Beschränkungen für ausländische Wettanbieter, die im Vorjahr unter anderem zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten Sportwettenanbieters Bwin in Südfrankreich geführt hat, diskriminierend und unangemessen.

Diplomatische Kreise in Paris erinnerten daran, dass in der Stellungnahme die rechtlichen Gründe untermauert werden, die Frankreich zu dem Monopol veranlasst hätten. Der Weg zu weiteren Verhandlungen stehe allerdings noch offen. In der Tat werden Budgetminister Eric Woerth und Europa-Staatssekretär Jean-Pierre Jouyet am kommenden Dienstag den EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zu einer Aussprache treffen.

Die privaten Wettanbieter erblicken im Konsumentenschutz einen Vorwand des französischen Staates, um die Einnahmen der eigenen Monopolbetriebe in dem Bereich - "Pari Mutuel Urbain" (PMU) und "Francaise des Jeux" - zu sichern. Das Pariser Kassationsgericht hatte in einem Urteil vom vergangenen Juli die Existenz dieses Monopols erstmals in Frage gestellt. Dieses könne nur "ausnahmsweise" gerechtfertigt sein, um die Kriminalität zu bekämpfen, betonte das Gericht in einem Urteil vom 11. Juli. Diese Ansicht teilt auch die EU-Kommission.

In dem Rechtsspruch hatte das Kassationsgericht die Verurteilung eines maltesischen Wettanbieters auf Pferderennen, Zeturf, annulliert. Zeturf war im Jänner 2006 von einem Pariser Berufungsgericht dazu verurteilt worden, seine Wetttätigkeit im Lande einzustellen. Das Monopol bei Pferderennen steht nämlich dem Staatsbetrieb PMU zu, der einen Jahresumsatz von 8,1 Mrd. Euro verwirklicht. PMU brachte den Staatskassen im abgelaufenen Jahr eine Milliarde Euro ein und sichert nach eigenen Angaben die Existenz von 130.000 Personen, die im Sektor der Pferderennen arbeiten.

Im September 2006 waren die Vorstände des börsenotierten österreichischen Sportwettanbieters Bwin, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, in der Nähe von Nizza verhaftet und drei Tage lang in Polizeigewahrsam genommen worden. Sie wurde infolge einer Anzeige der "Francaise des Jeux" von einem Strafgericht in Nanterre bei Paris des "illegalen Glücksspiels" beschuldigt. Darauf hatte Bwin die Absicht angekündigt, rechtliche Schritte gegen Frankreich zu unternehmen. Im Oktober hatte Frankreich weiter die Verhaftung in den Niederlanden des Geschäftsführers des schwedischen Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige Kritiken ausgelöst.
(apa)
Gefunden unter: http://www.boerse-express.com/pages/616915
1 31.10.2007 16:07 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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