Krankentransporte |
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.263.554
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hi,
die GewO findet mit Ausnahme des Titels XI keine Anwendung auf Krankentransporte (siehe § 6 Abs. 1 letzter Satz GewO).
Viele Grüße
A. Thien
|
|
3
29.10.2007 15:38 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.968.810
Nächster Level: 7.172.237
|
|
aus Thüringen,
Hallo @Gemeinde Grünwald -
im Forum!
Den Ausführungen von Kollegin Thien schließe ich mich an.
Ergänzend noch der Hinweis, das für Krankentransporte eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz - BayRDG erforderlich ist. Zuständig für die Erteilung ist die Kreisverwaltungsbehörde.
@Thorsten Bäumer
Da man mit privaten Krankentransporten auch nicht wenig Geld verdienen kann, gibt's natürlich auch aus dem Bereich der gewerblichen Unternehmer Interessenten, die diese Leistungen anbieten möchten.
Soweit die Landes-Rettungsdienstgesetze die Zulassung privater Krankentraporte vorsehen, sind tatsächliche Zulassungen meines Wissens jedoch eher selten. Ablehnungsgrund, der auch schon zu einer Reihe von Gerichtsentscheidungen führte - z. B. hier:
- ist meistens die bereits vorhandene ausreichende Kapazität
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
4
29.10.2007 17:24 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 818.956
Nächster Level: 824.290
|
|
Zitat: |
Müssen Krankentransporte gewerberechtlich angemeldet werden oder fällt es unter Heilberufe?
|
|
Die Antwort ist ein eindeutiges Jein!
Auch wenn Kollegin Thien zunächst Recht hat, dass Krankentransporte von der GewO ausgenommen sind, so beschränkt die GewO diese Ausnahme in Verbindung mit § 1 Abs. 2 PBefG auf sogenannt qualifizierte Krankentransporte ( City-ambulanz als Beispiel ). Natürlich unterliegen diese dem Regelungsvorbehalt des Rettungsdienstgesetzes des einzelnen Bundeslandes.
"Einfache" Krankentransporte unterliegen dem § 49 PBefG und sind somit gewerblich ( SIBU als Beispiel ) Im Regelfall bieten die privaten Betreiber auch noch Behindertenfahrdienste o.a. an und damit unterliegen sie dann eh den Vorgaben des Mietwagenverkehrs.
Wir haben bei uns im Ort einen, der beides macht: Krankentransportunternehmen nach RettG NRW, Kranken- und Behindertenfahrten nach § 49 PBefG
Gewerbe ist angemeldet!
|
|
5
30.10.2007 10:50 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.968.810
Nächster Level: 7.172.237
|
|
aus Thüringen,
zum Thema noch ein Hinweis auf eine aktuell veröffentlichte steuerrechtliche Entscheidung:
Zitat: |
Der Rettungsdienst und der Krankentransport sind nicht von der Gewerbesteuer befreit. |
|
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 06.02.2008:
Beschluss des BFH vom 18.09.2007 - Az. I R 30/06:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
6
07.02.2008 06:30 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 230.525 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 896.196.440
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|