EU- Kommission rudert beim Glücksspielmonopol zurück! |
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EU- Kommission rudert beim Glücksspielmonopol zurück! |
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Werner Langen (EVP-ED-CDU – 21.09.2007
Einen "wettbewerbspolitischen Eiertanz" in Sachen Sportwettenmonopol hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy heute in Brüssel vorgeworfen. McCreevy hatte auf eine schriftliche Anfrage Langens hin erklärt, dass sich das von der EU-Kommission 2003 gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren nicht gegen bestehende staatliche Monopole richte, sondern nur auf Bedenken der Kommission gegenüber dem deutschen Sportwettenmonopol gegründet sei und folglich auch keine Auswirkung auf die Liberalisierung des EU-Dienstleistungsmarktes im Allgemeinen habe. Im Gegenteil - laut MCreevy stelle die Kommission sogar weder das Bestehen noch die Fortdauer des bestehenden Lottomonopols ausdrücklich nicht in Frage.
"Damit schwächt McCreevy aber die Verhandlungsposition der Kommission ganz entscheidend, denn die staatlichen Monopole sind nicht binnenmarktkonform, gleichgültig ob es sich um Sportwetten oder sonstige Glücksspiele handelt", kritisierte der EVP-Wettbewerbspolitiker in Brüssel. Der Kommissar habe zudem in seiner schriftlichen Antwort die Aufhebung des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens in Aussicht gestellt, wenn es zu einer "zufrieden stellenden und europarechtskonformen Lösung in der Sportwettenfrage" komme. "McCreevy sagt aber nicht, wie eine solche Lösung aussehen könnte. Allein die Tatsache, dass er eine andere Lösung für möglich hält, stellt jedoch die grundsätzlichen Wettbewerbsbedenken gegen staatliche Monopole auf diesem Sektor in Frage", betonte Langen.
Der eigentliche Anlass der schriftlichen Anfrage Langens, nämlich Berichte über einen möglichen Kuhhandel zwischen den deutschen Bundesländern und der EU-Kommission, sei mit dieser wachsweichen Antwort des Kommissars auf keinen Fall beseitigt. "Ich sehe vielmehr den Verdacht, dass die Kommission das anhängige Vertragsverletzungsverfahren einstellt, sofern Deutschland seinen Markt für Sportwetten öffnet und im Gegenzug dafür das staatliche Lottomonopol behält, als eher bestätigt an", so Langen abschließend.
Gefunden unter: http://www.cducsu.eu/content/view/4412/4/
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01.10.2007 13:25 |
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