wenn jemand einen antrag auf 34c stellt, muss da auch der ehepartner geprüft werden? oder reicht es das der antragsteller nur seine daten auf dem antrag ausfüllt ? der ehepartner hat ja damit nix zutun.
wie ist es wenn bei dem antragsteller alles ok ist, aber der ehepartner vorbestraft ist und eine ev abgegeben hat ?
nach § 34c GewO wird nur die Zuverlässigkeit des Antragstellers/späteren Erlaubnisinhabers geprüft. Mehr geben die Vorschriften nicht her.
Sollte dein Antragsteller nämlich seinem Ehepartner einen zu großen Einfluss auf seine Gewerbetätigkeit einräumen, wird er unzuverlässig (Stichwort Strohmannverhältnis)...
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