Allgemeinfrage zu einer selbständigen Gewerbetätigkeit – Keine Rechtsberatung! |
anders
Kaiser
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Allgemeinfrage zu einer selbständigen Gewerbetätigkeit – Keine Rechtsberatung! |
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Hier ein aktueller und sehr human umschriebener, aber wohl gängiger Fall:
„Die typische vorsätzliche Vorgehensweise soll letztendlich doch nur noch eine versuchte Nötigung gewesen sein!?“
1. Ist eine versuchte Nötigung ein weitreichender Straftatbestand?
2. Muss bei einer versuchten Nötigung eine erteilte Gewerbezulassung automatisch eingezogen werden?
3. Gibt es auch hier Ausnahmeregelungen, die die rechtswidrige und/oder vorsätzliche Gewerbetätigkeit der versuchten Nötigung schützen?
4. Schützt die Aufgabe einer fragwürdigen Teiltätigkeit vor dem Gewerbeentzug?
5. Wie müssen die Behörden (OÄ, etc.) gegen gerichtlich bekannte und verurteilte Gewerbetreibende im Rahmen der Gewerbeordnung vorgehen?
Zitat: |
GEZ-Methoden vor Gericht
Geldstrafe für NDR-Gebührenbeauftragten
10. September 2007
Ein Rundfunkgebühren-Beauftragter des NDR muss 1200 Euro Geldstrafe zahlen, weil er bei Kontrollen ein Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht haben soll. Das Amtsgericht Neumünster sah es am Montag als erwiesen an, dass sich der 61-Jährige bei zwei Hausbesuchen in dem Dorf Bokhorst der versuchten Nötigung schuldig gemacht hat (Az.: 590 Js 4920/07).
Im Herbst 2006 hatte er das Paar besucht und ergänzende Auskünfte über Empfangsgeräte in Wohnhaus, Auto und Ladenlokal verlangt. Dabei ging es etwa um das Autoradio und den Fernseher des Sohnes, der noch studiert. Das Paar weigerte sich zwei Mal, eine Unterschrift auf den Papieren zu leisten, die der Mann vorhielt. „Er sagte: „Ich hole die Polizei und einen Detektiv. Das wird teuer. Ich zeige Sie an!““, erinnerte sich die überprüfte Frau (54). Sie habe schon vor dem Besuch alle Geräte korrekt angemeldet. „Er wurde immer drängender.“ Ein Streitpunkt: Der Kontrolleur hatte im Internet recherchiert, dass das Paar Ferienwohnungen mit TV anbiete. „Wir hatten vor Jahren mal die Absicht. Aber wer macht schon Ferien bei uns auf dem Dorf?“ Ihr 57-jähriger Mann ergänzte: „Es war ein bisschen einschüchternd.“
Im Schnitt 32 Kontrollen pro Tag
Der Angeklagte wies die Vorwürfe im Prozess vehement zurück. Er habe nur auf mögliche juristische Konsequenzen aufmerksam gemacht. Das Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Geldbuße einzustellen lehnte er ab. „Das kann ich nicht akzeptieren“, so der 61-Jährige. Als selbstständiger Gebühren-Beauftragter - im Volksmund „GEZ- Fahnder“ genannt - ist der Mann seit März diesen Jahres nicht mehr tätig. Der NDR habe den Vertrag zwar offiziell nie aufgelöst, er selbst sehe sich aber seit den Ermittlungen des Staatsanwalts zu sehr unter Druck. Der Bericht einer Lokalzeitung hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. Der Mann berichtete, dass er fünf Jahre lang 6000 bis 7000 Haushalte pro Jahr kontrolliert habe, pro Tag im Schnitt 32. Dabei habe er eine heikle Rolle: „Ich soll die Leute baden, dass sie danach sauber sind, aber nicht nass machen.“ Mindestens einmal im Monat gebe es Klienten, die sich sehr aufregten. „Das hinterlässt im Nachhinein schon Spuren“, sagte der gelernte Versicherungskaufmann. Zurzeit sei er ohne Beschäftigung und lebe von seinen Ersparnissen.
Der Richter zeigte Verständnis für die Belastungen des Mannes, betonte aber zugleich, dass es schon vier Anzeigen wegen Nötigung gegen den 61-Jährigen gegeben habe. Zwar seien diese Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt worden. Für das Gericht sei jedoch eins klar: „Sie haben ein Temperament, mit ihrer Klientel anzuecken.“ Es sei unklar, wie viele der Kontrollierten zwar guten Grund zur Beschwerde hatten, sich aber nicht trauten. „Wenn nur jeder 100. Strafanzeige erstattet hat, könnte das eine Vielzahl sein.“
Gefunden unter: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E95E37A9891884
F5A96791440E571A7DA~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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10.09.2007 18:55 |
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