CRC-Checksummen-Test - mal anders ! |
gmg
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CRC-Checksummen-Test - mal anders ! |
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Heute hat man mich angerufen ( unbekannte männliche Person ) und mir folgende Geschichte zum CRC-Checksummentest erzählt, die vorgefallen sein soll:
Da gibt es wohl einen Leser dieses forums, der den seinerzeit angeregten CRC-Checksummentest an GGSG nach neuer SpielVO, der in einem anderen Beitrag kurz angesprochen worden ist, und den ich damals ergebnislos in einer kleinen Spielhalle vollzogen hatte, ganz falsch verstanden hat. Ich hatte ja auch damals die mitlesenden Spielhallenbetreiber gebeten, doch einfach mal diesen Test bei ihren eigenen Geräten zu machen. Hat aber wohl keiner gemacht. Habe auf jeden Fall nichts mehr von der Sache gehört.
Dieser Mensch ist wohl selbst Spielhallenbetreiber. Einer der Kleinen. Hat nur eine Spielhalle. Hat auf die neuen Geld-Punktspielgeräte gesetzt. Für die Anschaffung ist wohl die Umsatzsteuererstattung der Finanzverwaltung drauf gegangen. Nach einer kurzen Anlaufphase haben diese neuen Geräte nur noch Gewinne geworfen, was das Zeug hält. Er hat nur noch zugesetzt. Ich glaube auch einige von Euch hatten schon über diese Gewinnhäufungen gesprochen. Finanziell hat er sich sehr schnell dem Ende seiner Reserven genähert.
Was macht dieser "verrückte Hund"?
Zunächst übt er an seinen eigenen Geräten den CRC-Checksummentest.
Danach geht der doch tatsächlich in eine Industriespilo und macht dann dort diesen Test !!
Zunächst habe ich, als mir diese Geschichte erzählt worden ist, geschmunzelt !
Als ich dann noch einmal über diese Geschichte nachgedacht habe, war mir nicht mehr zum Schmunzeln zu mute !
Wie verzweifelt muss dieser Mensch sein, um so etwas zu machen ???
Für mich ist diese Geschichte der deutliche Hinweis darauf, dass dringend darüber nachgedacht werden muß, ob und was mit diesen Geräten weiter passiert.
Das anderweitig besprochene Urteil gibt nach meiner unmassgeblichen Meinung die Möglichkeit, über diese Geräte intensiv nachzudenken.
Ich hoffe, dass sich alle Verantwortlichen zusammenfinden und schnellstmöglich eine, wie auch immer geartete, Entscheidung treffen werden !
Solltest Du, lieber Unbekannter, mitlesen, kann ich nur hoffen, dass Du durchhalten kannst !!
Kopf hoch !
P. S. UND NICHT, DASS MIR DAS EINER NACHMACHT !!!
Diese Art der Überprüfung wird, wenn überhaupt, durch Kollegen der Ordnungsämter gemacht !!
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.09.2007 16:42.
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05.09.2007 16:40 |
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Solon
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Solon
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ToshBerlin
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Bei Deutschlands größtem Hersteller können Checksummen folgendermaßen abgefragt werden:
Die folgenden Angaben sind der Betriebsanleitung - Ausgabe NSV 1 - als Auszug entnommen.
Auszug ANFANG
Durch gleichzeitiges Drücken beider äußeren RISIKO-Tasten können verschiedene Geräte-Kenndaten nacheinander abgefragt werden.
• Ablaufdatum (ab GSG GoodLuck gibt es KEIN Ablaufdatum mehr, die Dinger laufen solange ohne Einschränkung bis sie auseinanderfallen)
Nochmaliges Drücken beider RISIKO-Tasten:
• Zulassungsnummer (z.B. 12345679)
• Programmstand (z. B. 00000CC1)
Nochmaliges Drücken beider RISIKO-Tasten:
• Checksumme Gerät (z. B. 01dFIf19)
Nochmaliges Drücken beider RISIKO-Tasten:
• Version Krontrollmodul (z. B. 0000CU2)
Nochmaliges Drücken beider RISIKO-Tasten:
• Checksumme Kontrollmodul (z. B. 0003E9FC)
Auszug ENDE
Bei den anderen Herstellern ist es ähnlich mit einer solchen Abfrage (genaueres in den Handbüchern der Hersteller nachlesen).
Ab Bally Wulffs "BabaJaga" gibt es ebenfalls KEIN Ablaufdatum mehr abzufragen).
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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05.09.2007 22:33 |
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