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Glücksspiel: Lotteriemonopol soll bleiben

CDU, SPD und Grüne im Landtag wollen am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten - FDP für Privatisierung
Zitat:
Stuttgart - Trotz juristischer Probleme wollen CDU, SPD und Grüne im Landtag am staatlichen Glücksspielmonopol mit garantierten Millioneneinnahmen festhalten. Zur Begründung verwiesen die Fraktionen am Dienstag unter anderem auf den Kampf gegen die Spielsucht und auf den Jugendschutz. Die FDP dagegen will die staatliche Lottogesellschaft privatisieren, aber die Einnahmen aus dem Glücksspiel erhalten, die sozialen, sportlichen und kulturellen Zwecken zufließen.

Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erstmals über die Frage, ob deutsche Gerichte gegen private Wettvermittler Strafen wegen unerlaubten Glücksspiels verhängen dürfen. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart verstößt das Glücksspielmonopol gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit; die Richter hatten daher vor kurzem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Fall zur Prüfung vorgelegt, in dem es um eine Verbotsverfügung gegen einen privaten Wettvermittler ging.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Hermann sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: "Wir tragen den Glücksspielstaatsvertrag, mit dem das staatliche Monopol verbunden ist, mit. Der Bekämpfung der Spielsucht, dem Verbraucher- und Jugendschutz sowie dem Schutz vor Manipulationen und Kriminalität ist in vollem Umfang Rechnung getragen." Hermann erläuterte, der Glücksspielstaatsvertrag trete erst zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft. Eine höchstrichterliche Entscheidung könne sich jedoch nur mit dem geltenden Recht befassen.

Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger hatte stets verlangt, dass auch Private künftig einen Teil ihrer Einnahmen aus Sportwetten für die Sportförderung abgeben. Die Vereine könnten auf das Geld nicht verzichten. Allerdings müssten hier "enge Kriterien" gelten. So müsse - egal ob bei einem Staatsmonopol oder bei Marktöffnung - die Suchtbekämpfung gewährleistet sein.

Für SPD und Grüne steht bei einer Neuregelung der Kampf gegen die Spielsucht an erster Stelle. "Was jetzt für Toto-Lotto gilt, muss auch für die anderen Anbieter gelten", sagte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Walter. Das staatliche Monopol müsse erhalten bleiben. Zugleich gelte es aber, Vorsorge zu treffen, falls es durch die Rechtsprechung des EuGH doch fallen sollte. Für diesen Fall befürwortet Walter ein Verfahren wie in Italien, wo Glücksspielanbieter generell eine Lizenzgebühr entrichten müssen.

Auch die SPD-Abgeordneten Ingo Rust und Nils Schmid fordern im Interesse einer besseren Suchtprävention "gleiche Regeln für alle Anbieter". Der Glücksspielmarkt muss nach Schmids Worten dringend neu geregelt werden, weil sich Umfang und Charakter des Glücksspielwesens in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet und gewandelt hätten. Vor allem die wachsende Zahl gewerblicher Spielhallen, nichtstaatlicher Sportwetten und von Gewinnspielen im Internet habe das Glücksspielvolumen im Land auf geschätzte 3,5 Milliarden Euro steigen lassen. Im Südwesten habe allein in den Jahren 2000 bis 2006 die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen um 33 Prozent zugenommen, sagte Schmid.

Als Bedingung für den Erhalt des Monopols hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, der Staat müsse die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränken.

Gefunden unter: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1492849
1 15.08.2007 09:26 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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