Konzessionsräume Aussenbereich |
Protzer
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Konzessionsräume Aussenbereich |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Gaststättenkonzession taucht die Frage auf, welche Räume in die zu konzessionierende Fläche mit einbezogen werden dürfen / müssen und welche unberücksichtigt bleiben, insbesondere, ob der zur Gaststätte gehörende Biergarten / Außenbereich flächenmässig mit einbezogen wird. Die Kommentierung zu § 3 GastG (Michel/Kienzle 13. !! Auflage) lässt sich hierzu in den Rd.Nr. 21-25 nur begrenzt aus.
Hintergrund meiner Anfrage ist der Umstand, dass bei uns die Höhe der Konzession von der Größe der konzessionierten Fläche abhängig ist und sich durch die Einbeziehung der Außenfläche die Konzession verteuern würde.
Wie wird dies in anderen Städten gehandhabt?
Ich bin für jeden Tipp bzw. für jede Fundstelle dankbar.
Joachim Protzer
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1
26.07.2007 10:34 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich |
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Guten Morgen aus Hückeswagen,
wir konzessionieren auch die Außen- und Freiflächen, setzen hierfür jedoch nur 1/3 der Gebühr für "normale" Schankräume fest. Bei Innenräumen, die nur gelegentlich genutzt werden (z.B. Säle), wird bei der Gebührenberechnung nur 1/3 der Fläche dieser Räume angesetzt. Dies wird kreiseinheitlich im Oberbergischen Kreis so gehandhabt.
Eine schöne Woche noch wünscht
Roland Kissau
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2
26.07.2007 10:39 |
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Solon
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Waldfee
Tripel-As
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich |
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nach dem Michel/Kienzle Kommentar (14.!! Auflage) Rd.Nr. 22 kann Raum im Sinne des Abs. 1 Satz 1 jede örtlich bestimmte Stelle sein, gleichgültig, ob sie sich in einem Gebäude, einem Fahrzeug oder im Freien befindet. Raum im Sinne des Abs. 1 Satz 1 kann daher auch Teil eines anderen Raumes sein, z.B. Teil eines Gartens, eines Gehweges, eines Hofes.......
Also, die Biergärten/Wirtschaftsterrassen sind auf alle Fälle in die Konzession mit aufzunehmen. Wir verlangen allerdings für diese Fläche nicht die volle Gebühr (sonst für normale Gaststätten pro qm 2,50 €) sondern nur 1 € pro qm.
Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald!
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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3
26.07.2007 10:43 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Die Außengastronomie auf Privatfläche umfasst zwei Genhemigungen:
Eine erweiterte Gastättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche
z. B.: a) Schank- und Gastraum,
b) Biergarten,
sowie
ggf. einen Nutzungsänderungsantrag.
Die Außengastronomie auf öffentlicher Fläche bedarf darüber hinaus noch einer Sondernutzungserlaubnis.
Gebühren werden bei uns qm-mäßig zu 100 % erhoben.
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4
26.07.2007 12:01 |
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M. Mieth
Eroberer
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich |
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Hallo aus Köthen, der Stadt an der Ziethe,
der Biergarten bzw. die Außenbewirtschaftung wird mit konzessioniert. Die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis ist abhängig wieviel Sitzplätze in der gastronomischen Einrichtung sind. Für den Biergarten wird dann abhängig von den Sitzplätzen Draußen 25 % bis 50 % des Grundpreises (Sitzplätze im Innenbereich) erhoben.
Viele sonnige Grüße aus Köthen
M.Mieth
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26.07.2007 13:48 |
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SörenB.
Doppel-As
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Mahlzeit,
bei uns wurde vor Jahren mal eine Abrechnung entwickelt, wo die Konzessionierte Fläche in Punkte umgerechnet wird. Pro angefangende 10 qm sind es 1,5 Punkte. Wobei die Schankfläche/Aussenfläche und die Küche jeweils inzelnd gerechnet werden. Pro Punkt dann 15.- € zzgl. Grundgebühr (11 Punkte) und Bearbeitungsgebühr (100.- €) und das zusammen ergibt dann die zu zahlende Gebühr.
Wenn man es erst einmal verstanden hat, ansich recht einfach.
Gruß aus dem Norden
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
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6
26.07.2007 14:45 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
wir erheben für Außengastronomien 3,00 Euro pro qm, also weniger als für "normale" Schankräume. Finde ich auch logisch, weil eine Außengastronomie einer zeitlichen Beschränkung unterliegt, die man berücksichtigen sollte.
Zusätzlich erheben wir Sondernutzungsgebühren, wenn sich die Außengastronomie auf öffentlicher Fläche befindet. Eine Nutzungsänderung ist bei uns (wir beteiligen uns am Modellkommunengesetz) bei einer Außengastronomie bis zu 100 qm nicht erforderlich.
Eine Frage habe ich noch an SörenB.:
In Ihrem Beitrag hört sich das so an, als ob Sie die Küche berechnen und dafür Gebühren erheben. Das habe ich falsch verstanden, oder?!
Viele Grüße
A. Thien
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7
26.07.2007 16:10 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich |
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Wir konzessionieren mit und verlangen nach der Fläche... wobei wir die m² nicht komplett verrechnen, sondern zur Innenfläche 30 % der Außenfläche hinzu addieren - aber mindestens 52 € verlangen. Über Konzessionsgebühren allgemein hatten wir uns übrigens hier schon mal ausgetauscht.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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8
26.07.2007 16:15 |
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