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Protzer Protzer ist männlich
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Konzessionsräume Aussenbereich

Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Gaststättenkonzession taucht die Frage auf, welche Räume in die zu konzessionierende Fläche mit einbezogen werden dürfen / müssen und welche unberücksichtigt bleiben, insbesondere, ob der zur Gaststätte gehörende Biergarten / Außenbereich flächenmässig mit einbezogen wird. Die Kommentierung zu § 3 GastG (Michel/Kienzle 13. !! Auflage) lässt sich hierzu in den Rd.Nr. 21-25 nur begrenzt aus.

Hintergrund meiner Anfrage ist der Umstand, dass bei uns die Höhe der Konzession von der Größe der konzessionierten Fläche abhängig ist und sich durch die Einbeziehung der Außenfläche die Konzession verteuern würde.

Wie wird dies in anderen Städten gehandhabt?

Ich bin für jeden Tipp bzw. für jede Fundstelle dankbar.

Joachim Protzer
1 26.07.2007 10:34 Protzer ist offline E-Mail an Protzer senden Beiträge von Protzer suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
Kaiser


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RE: Konzessionsräume Aussenbereich

Guten Morgen aus Hückeswagen,

wir konzessionieren auch die Außen- und Freiflächen, setzen hierfür jedoch nur 1/3 der Gebühr für "normale" Schankräume fest. Bei Innenräumen, die nur gelegentlich genutzt werden (z.B. Säle), wird bei der Gebührenberechnung nur 1/3 der Fläche dieser Räume angesetzt. Dies wird kreiseinheitlich im Oberbergischen Kreis so gehandhabt.
Eine schöne Woche noch wünscht

Roland Kissau
2 26.07.2007 10:39 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Solon
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Waldfee   Zeige Waldfee auf Karte Waldfee ist weiblich
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich



nach dem Michel/Kienzle Kommentar (14.!! Auflage) Rd.Nr. 22 kann Raum im Sinne des Abs. 1 Satz 1 jede örtlich bestimmte Stelle sein, gleichgültig, ob sie sich in einem Gebäude, einem Fahrzeug oder im Freien befindet. Raum im Sinne des Abs. 1 Satz 1 kann daher auch Teil eines anderen Raumes sein, z.B. Teil eines Gartens, eines Gehweges, eines Hofes.......

Also, die Biergärten/Wirtschaftsterrassen sind auf alle Fälle in die Konzession mit aufzunehmen. Wir verlangen allerdings für diese Fläche nicht die volle Gebühr (sonst für normale Gaststätten pro qm 2,50 €) sondern nur 1 € pro qm.

Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald!

__________________
Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
3 26.07.2007 10:43 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
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Die Außengastronomie auf Privatfläche umfasst zwei Genhemigungen:

Eine erweiterte Gastättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche
z. B.: a) Schank- und Gastraum,
b) Biergarten,

sowie

ggf. einen Nutzungsänderungsantrag.

Die Außengastronomie auf öffentlicher Fläche bedarf darüber hinaus noch einer Sondernutzungserlaubnis.

Gebühren werden bei uns qm-mäßig zu 100 % erhoben.
4 26.07.2007 12:01 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
M. Mieth   Zeige M. Mieth auf Karte M. Mieth ist weiblich
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich

Hallo aus Köthen, der Stadt an der Ziethe,

der Biergarten bzw. die Außenbewirtschaftung wird mit konzessioniert. Die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis ist abhängig wieviel Sitzplätze in der gastronomischen Einrichtung sind. Für den Biergarten wird dann abhängig von den Sitzplätzen Draußen 25 % bis 50 % des Grundpreises (Sitzplätze im Innenbereich) erhoben.

Viele sonnige Grüße aus Köthen

M.Mieth
5 26.07.2007 13:48 M. Mieth ist offline E-Mail an M. Mieth senden Homepage von M. Mieth Beiträge von M. Mieth suchen
SörenB.   Zeige SörenB. auf Karte SörenB. ist männlich
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Mahlzeit,

bei uns wurde vor Jahren mal eine Abrechnung entwickelt, wo die Konzessionierte Fläche in Punkte umgerechnet wird. Pro angefangende 10 qm sind es 1,5 Punkte. Wobei die Schankfläche/Aussenfläche und die Küche jeweils inzelnd gerechnet werden. Pro Punkt dann 15.- € zzgl. Grundgebühr (11 Punkte) und Bearbeitungsgebühr (100.- €) und das zusammen ergibt dann die zu zahlende Gebühr. Kopfkratz

Wenn man es erst einmal verstanden hat, ansich recht einfach. Applaus

Gruß aus dem Norden

__________________
ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
6 26.07.2007 14:45 SörenB. ist offline E-Mail an SörenB. senden Beiträge von SörenB. suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


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Hi,

wir erheben für Außengastronomien 3,00 Euro pro qm, also weniger als für "normale" Schankräume. Finde ich auch logisch, weil eine Außengastronomie einer zeitlichen Beschränkung unterliegt, die man berücksichtigen sollte.

Zusätzlich erheben wir Sondernutzungsgebühren, wenn sich die Außengastronomie auf öffentlicher Fläche befindet. Eine Nutzungsänderung ist bei uns (wir beteiligen uns am Modellkommunengesetz) bei einer Außengastronomie bis zu 100 qm nicht erforderlich.

Eine Frage habe ich noch an SörenB.:
In Ihrem Beitrag hört sich das so an, als ob Sie die Küche berechnen und dafür Gebühren erheben. Das habe ich falsch verstanden, oder?!Kopfkratz

Viele Grüße
A. Thien
7 26.07.2007 16:10 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich

Wir konzessionieren mit und verlangen nach der Fläche... wobei wir die m² nicht komplett verrechnen, sondern zur Innenfläche 30 % der Außenfläche hinzu addieren - aber mindestens 52 € verlangen. Über Konzessionsgebühren allgemein hatten wir uns übrigens hier schon mal ausgetauscht.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
8 26.07.2007 16:15 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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RE: Konzessionsräume Aussenbereich

Hallo,

wir berechnen bei der Außengastronomie 25 % der Schank- und Speiseraumfläche; hinzu kommen die Gebühren für eine Sondernutzungserlaubnis wenn das Straßencafe, Biergarten o.ä. auf einer öffentlichen Fläche ist.

Gruß aus Wittgenstein

__________________
alles wird gut solange du wild bist

9 27.07.2007 07:18 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
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