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Zum Ende der Seite springen ruhendes Gewerbe
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 ruhendes Gewerbe ordnungsarnd 02.11.2005 10:44
 RE: ruhendes Gewerbe Thomas Mischner 02.11.2005 11:49
 RE: ruhendes Gewerbe Gewerbeamt Dreieich 04.11.2005 08:34

Autor
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ordnungsarnd   Zeige ordnungsarnd auf Karte ordnungsarnd ist männlich
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ruhendes Gewerbe

Tach und Moin aus der Hautstadt

Folgende Situation: Ein Gewerbetreibender meldet sich bei mir und will
seine anzeigepflichtige Gewerbetätigkeit "ruhend melden"(Dauer 1 Jahr). Ein "ruhendes Gewerbe", bzw. eine solche Anzeige ist aber nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen. Ich bitte ihn das Gewerbe doch abzumelden - und falls es wieder begonnen wird, entsprechend anzumelden. Dieser Bitte kommt der Bürger jedoch nicht nach. Ist in diesem Fall die Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahren gerechtfertigt?

Vielen Dank Danke für die Tipps und einen schönen Arbeitstag
1 02.11.2005 10:44 ordnungsarnd ist offline E-Mail an ordnungsarnd senden Homepage von ordnungsarnd Beiträge von ordnungsarnd suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

wenn es tatsächlich um ein vorübergehendes "Ruhen" des Gewerbes geht, ist ein Bußgeldverfahren nicht gerechtfertigt, denn anzeigepflichtig ist nur die endgültige Betriebseinstellung. Eine Anzeige für das Ruhen eines Gewerbes ist in der GewO nicht vorgesehen und kann daher auch nicht nach § 15 Abs. 1 GewO bescheinigt werden. Es spricht aber nichts dagegen, eine derartige Anzeige zu den Akten zu nehmen, wenn der Gewerbetreibende es wünscht. Gegenüber dem Finanzamt kann eine Erklärung über das Ruhen eines Gewerbes wohl aber abgegeben werden.
Von einem bloßen "Ruhen" kann aber spätestens dann nicht mehr die Rede sein, wenn der Gewerbetreibende den Betrieb nicht mehr jederzeit allein auf Grund eigener Entscheidung wieder aufnehmen kann (weil z. B. die Gewerberäume schon anderweitig vermietet sind).

Schöne Grüße
1 02.11.2005 11:49 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Ja, das Ruhen eines Gewerbebetriebes..........

Diese Anzeige gibt es meines Wissens nach nur beim Finanzamt. Das Gewerbe bleibt bei uns weiterhin unverändert angemeldet. Eine Aufgabe wäre natürlich wieder na ch § 14 GewO anzuzeigen. Für uns ist das Ruhen eines Gewerbebetriebs relativ uninteressant, aber als Info nimmt man natürlich alles mit, was man bekommt smile

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
1 04.11.2005 08:34 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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