unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Hier kommen die News:  14 Jahre im Netz [ 21.01.2019 - 12:33 ]  10 Jahre Forum-Gewerberecht ... [ 21.01.2015 - 06:55 ]  Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen ... [ 16.09.2014 - 10:49 ]  Wir sind 9 [ 21.01.2014 - 13:51 ] 

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » ruhendes Gewerbe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen ruhendes Gewerbe
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
ordnungsarnd   Zeige ordnungsarnd auf Karte ordnungsarnd ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-37.gif

Dabei seit: 19.10.2005
Beiträge: 31
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 223.349
Nächster Level: 242.754

19.405 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






ruhendes Gewerbe

Tach und Moin aus der Hautstadt

Folgende Situation: Ein Gewerbetreibender meldet sich bei mir und will
seine anzeigepflichtige Gewerbetätigkeit "ruhend melden"(Dauer 1 Jahr). Ein "ruhendes Gewerbe", bzw. eine solche Anzeige ist aber nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen. Ich bitte ihn das Gewerbe doch abzumelden - und falls es wieder begonnen wird, entsprechend anzumelden. Dieser Bitte kommt der Bürger jedoch nicht nach. Ist in diesem Fall die Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahren gerechtfertigt?

Vielen Dank Danke für die Tipps und einen schönen Arbeitstag
1 02.11.2005 10:44 ordnungsarnd ist offline E-Mail an ordnungsarnd senden Homepage von ordnungsarnd Beiträge von ordnungsarnd suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.820
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 13.250.967
Nächster Level: 13.849.320

598.353 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

wenn es tatsächlich um ein vorübergehendes "Ruhen" des Gewerbes geht, ist ein Bußgeldverfahren nicht gerechtfertigt, denn anzeigepflichtig ist nur die endgültige Betriebseinstellung. Eine Anzeige für das Ruhen eines Gewerbes ist in der GewO nicht vorgesehen und kann daher auch nicht nach § 15 Abs. 1 GewO bescheinigt werden. Es spricht aber nichts dagegen, eine derartige Anzeige zu den Akten zu nehmen, wenn der Gewerbetreibende es wünscht. Gegenüber dem Finanzamt kann eine Erklärung über das Ruhen eines Gewerbes wohl aber abgegeben werden.
Von einem bloßen "Ruhen" kann aber spätestens dann nicht mehr die Rede sein, wenn der Gewerbetreibende den Betrieb nicht mehr jederzeit allein auf Grund eigener Entscheidung wieder aufnehmen kann (weil z. B. die Gewerberäume schon anderweitig vermietet sind).

Schöne Grüße
2 02.11.2005 11:49 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 06.05.2005
Beiträge: 145
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.068.791
Nächster Level: 1.209.937

141.146 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja, das Ruhen eines Gewerbebetriebes..........

Diese Anzeige gibt es meines Wissens nach nur beim Finanzamt. Das Gewerbe bleibt bei uns weiterhin unverändert angemeldet. Eine Aufgabe wäre natürlich wieder na ch § 14 GewO anzuzeigen. Für uns ist das Ruhen eines Gewerbebetriebs relativ uninteressant, aber als Info nimmt man natürlich alles mit, was man bekommt smile

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
3 04.11.2005 08:34 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » ruhendes Gewerbe


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...) Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.11.2024 10:08 von Alfi_278     19.06.2025 08:35 von eichje   Views: 25.263
Antworten: 7
Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregi [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.05.2025 13:58 von Costa     22.05.2025 15:22 von Roesje   Views: 3.710
Antworten: 7
30.4.2025 Seminar: "Gewerbeuntersagung, Versagung, Widerruf" Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:53 von webmaster     08.04.2025 11:53 von webmaster   Views: 9.115
Antworten: 0
29.4.2025 Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:40 von webmaster     08.04.2025 11:40 von webmaster   Views: 8.674
Antworten: 0
28.4.2025 Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:36 von webmaster     08.04.2025 11:36 von webmaster   Views: 9.705
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 87.152 | Views gestern: 211.485 | Views gesamt: 1.132.916.993


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 88 | Gesamt: 0.203s | PHP: 99.51% | SQL: 0.49%

Loading...