Geldspieler im Bordell |
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.688.932
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für einen Bordellbetrieb vor.
Der Betrieb ist noch nicht eröffnet. Laut Baubeschreibung soll kein Ausschank stattfinden, sondern reiner Bordellbetrieb. Ist das dann Beherbergungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV?
|
|
1
20.06.2007 15:31 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
tapier
Routinier
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.728.394
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Dazu möchte ich auch mal was sagen.
Ich als Aufsteller halte es für unbedenklich, aber auch nicht für lohnend.
Ich hatte selbst für eine Testzeit ein GSG in einem gut besuchten Bordelbetrieb hängen, er wurde nur als Wechselautomat benutzt, Einspielungen gleich Null.
Nun steht dort ein Photoplay (Telespiel), dieser wird nur von den Damen genutzt wenn sie gerade nix zu tun haben.
Aber ein GSG ? - Nee, die 'Kunden' sollen Vö***n, nicht Zocken...
|
|
3
22.06.2007 11:11 |
|
|
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.688.932
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
Der Betrieb hat jetzt eröffnet und wir haben mal nachgesehen, was da so stattfindet. Tatsächlich haben wir eine Gaststätte mit dem Ausschank alkoholfreier Getränke gefunden. Dazu einen Hotelbereich mit "verschiedenen Nutzungen". Keine Anbahnungsräume. Hotel und Cafe sind räumlich getrennt.
Ein UG und ein Dart-gerät stehen bereits im Cafe, so dass sicherlich auch das GSG dort platziert werden soll. Also denke ich, dass die Vorschriften der SpielV erfüllt sind und eine Geeignetheitsbestätigung erteilt werden kann.
|
|
4
16.08.2007 11:47 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 126.641 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.732.676
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|