unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geldspieler im Bordell » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Geldspieler im Bordell
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.688.932
Nächster Level: 7.172.237

483.305 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Geldspieler im Bordell

Hallo,

mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für einen Bordellbetrieb vor.
Der Betrieb ist noch nicht eröffnet. Laut Baubeschreibung soll kein Ausschank stattfinden, sondern reiner Bordellbetrieb. Ist das dann Beherbergungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV?
1 20.06.2007 15:31 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.443.323
Nächster Level: 5.107.448

664.125 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Geldspieler im Bordell

Hallo aus Neuss,

die Frage ist zumindest gerichtlich nie abschließend geklärt worden und auch die Kommentierung gibt kaum ausreichenden Aufschluss.

Im Jahre 2002 hat jedoch das Bezirksamt Berlin-Charlottenburg nach kurzem Rechtsstreit eine Erlaubnis für ein Bordell erteilt, in dem die Betriebsart als "Schankwirtshaft und Beherbergungsbetrieb mit der besonderen Betriebsart Bordell" festgelegt wurde.

Wenn man nun den dem § 1 SpielV zugrunde liegenden Schutzgedanken betrachtet, so ist meines Erachtens die Aufstellung von Geldspielgeräten in einem Bordell weniger bedenklich als die Aufstellung in einer Pommesbude.

Andererseits hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerbe am 30.04.2002 das Bordell ohne gastgewerbliche Leistungen den Regelungen des § 35 GewO zugeordnet. Da zu diesem Zeitpunkt der Beherbergungsbetrieb noch nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig war, muss daraus geschlossen werden, dass der reine Bordellbetrieb ohne Ausschank alkoholischer Getränke nicht dem Gaststättengesetz unterliegt und somit auch nicht Beherbergungsbetrieb im Sinne des § 1 Gaststättengesetz sein kann.

Der § 1 Spielverordnung orientiert sich aber eben an der Definition des Gaststättengesetzes. Die Auflistung der geeigneten Aufstellorte ist abschließend und der Bordellbetrieb ohne gastgewerbliche Leistungen nicht erfasst.

Insofern wäre der Antrag meines Erachtens abzulehnen.

Ich lasse mich aufgrund meiner am Anfang gemachten Ausführungen aber auch durchaus gerne eines Besseren belehren.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 21.06.2007 09:35.

2 21.06.2007 09:33 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.728.394
Nächster Level: 1.757.916

29.522 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dazu möchte ich auch mal was sagen.

Ich als Aufsteller halte es für unbedenklich, aber auch nicht für lohnend.

Ich hatte selbst für eine Testzeit ein GSG in einem gut besuchten Bordelbetrieb hängen, er wurde nur als Wechselautomat benutzt, Einspielungen gleich Null.

Nun steht dort ein Photoplay (Telespiel), dieser wird nur von den Damen genutzt wenn sie gerade nix zu tun haben.
Aber ein GSG ? - Nee, die 'Kunden' sollen Vö***n, nicht Zocken...
3 22.06.2007 11:11 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.688.932
Nächster Level: 7.172.237

483.305 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Der Betrieb hat jetzt eröffnet und wir haben mal nachgesehen, was da so stattfindet. Tatsächlich haben wir eine Gaststätte mit dem Ausschank alkoholfreier Getränke gefunden. Dazu einen Hotelbereich mit "verschiedenen Nutzungen". Keine Anbahnungsräume. Hotel und Cafe sind räumlich getrennt.

Ein UG und ein Dart-gerät stehen bereits im Cafe, so dass sicherlich auch das GSG dort platziert werden soll. Also denke ich, dass die Vorschriften der SpielV erfüllt sind und eine Geeignetheitsbestätigung erteilt werden kann.
4 16.08.2007 11:47 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geldspieler im Bordell


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Umsätze Geldspieler (eines Bundeslandes) Spielrecht   14.09.2019 19:31 von petergaukler     14.09.2019 19:31 von petergaukler   Views: 1.339
Antworten: 0
Puppenbordell Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.01.2018 11:39 von Jannes     01.02.2018 09:09 von Rheinhesse   Views: 28.692
Antworten: 4
ALLE Gastro-Geldspieler technisch sichern Spielrecht   14.10.2015 21:58 von progger     19.10.2015 08:00 von gmg   Views: 1.916
Antworten: 2
Umnutzung Büro nach Bordell Gaststättenrecht   27.12.2013 09:54 von immo2012     02.01.2014 22:15 von immo2012   Views: 2.886
Antworten: 2
Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell" Gaststättenrecht   17.12.2012 15:12 von Robert_D     09.09.2013 17:31 von hulnida   Views: 9.256
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 126.641 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.732.676


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 97 | Gesamt: 0.208s | PHP: 99.52% | SQL: 0.48%