NRW: Das Faber-Gesetz ist durch! |
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Glück für Deutschland: Glücksspielverbot im Internet
Kabinett stimmt Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zu.
Das Landeskabinett hat dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Das teilte ein Regierungssprecher am Dienstag in Düsseldorf nach dem Treffen der Ministerrunde mit. Die Ministerpräsidenten hatten im vergangenen Jahr beschlossen, das staatliche Monopol fortzuführen, um die Spielsucht in Deutschland einzudämmen. Entsprechende Vorgaben hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gemacht. Mit dem Staatsvertrag wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Sportwetten, Lotterien, Spielbanken geschaffen. Um die Glücksspielsucht einzudämmen, soll es umfangreiche Werbebeschränkungen geben, unter anderem ein Glücksspielverbot im Internet.
Düsseldorf (ddp-nrw). Das Landeskabinett hat dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Das teilte ein Regierungssprecher am Dienstag in Düsseldorf nach dem Treffen der Ministerrunde mit. Die Ministerpräsidenten hatten im vergangenen Jahr beschlossen, das staatliche Monopol fortzuführen, um die Spielsucht in Deutschland einzudämmen. Entsprechende Vorgaben hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gemacht. Mit dem Staatsvertrag wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Sportwetten, Lotterien, Spielbanken geschaffen. Um die Glücksspielsucht einzudämmen, soll es umfangreiche Werbebeschränkungen geben, unter anderem ein Glücksspielverbot im Internet. Die Landesregierung setzt laut Sprecher mit dem Ausführungsgesetz die Vorgaben des Staatsvertrags in Landesrecht um. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Das Kabinett will den Entwurf nach der Sommerpause abschließend beraten und dann dem Landtag vorgelegen. Der Sprecher sagte, die Landesregierung habe das Ausführungsgesetz in einem Punkt konkretisiert. Danach sollen private Spielervermittler eine Genehmigung in Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen wie den Jugend- und Spielerschutz erfüllen. Dieser Passus zielt offenbar auf den Lottounternehmer Faber, der zuletzt in millionenfachen Postwurfsendungen die Landesregierung wegen ihrer Haltung zum Glücksspielstaatsvertrag kritisiert hatte. Vor allem die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, die Existenzgrundlagen privater Lottounternehmen zu sichern. Der Sprecher erklärte, es sei realistisch, dass Faber diese Genehmigung erhalte. ddp/sam/muc
Gefunden unter: http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/12175195/Kabinett-stimmt-Ausf%FCh
rungsgesetz-zum
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 19.06.2007 18:51.
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19.06.2007 18:39 |
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