unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » OVG Bremen: Az.:1 B 447/06 – Beschluss vom 15.05.2007 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen OVG Bremen: Az.:1 B 447/06 – Beschluss vom 15.05.2007
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.406.259
Nächster Level: 8.476.240

69.981 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






OVG Bremen: Az.:1 B 447/06 – Beschluss vom 15.05.2007

(VG: 5 V 1777/06) -

In der Verwaltungsrechtssache hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 1. Senat - durch die Richter Stauch, Dr. Grundmann und Alexy am 15.05.2007 beschlossen:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 13.07.2006 wird insoweit wiederhergestellt, als sich der Widerspruch gegen Nr. 2 der Verfügung (Androhung unmittelbaren Zwanges) richtet; insoweit wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen – 5. Kammer – vom 13.11.2006 entsprechend abgeändert.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 7.500,- € festgesetzt.

G r ü n d e :
I. Die Antragstellerin meldete im Januar 2005 den Betrieb einer Schankwirtschaft („Sportcafé) in Bremerhaven, straße , an. Sie vermittelt dort Sportwetten an die Firma Digibet Ltd., die ihren Sitz in Gibraltar hat und eine Konzession der dortigen Behörden besitzt. Mit Verfügung vom 13.07.2006 verbot ihr die Antragsgegnerin, in der Stadtgemeinde Bremerhaven Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln oder zu bewerben (Nr. 1 der Verfügung), und drohte ihr die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Versiegelung von Gerätschaften für den Fall der Nichteinhaltung des Verbotes an (Nr. 2 der Verfügung); zugleich wurde die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung des – rechtzeitig erhobenen – Widerspruchs gegen diese Verfügung wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 13.11.2006 abgelehnt. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin.

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg, soweit sie die sofortige Vollziehung der Untersagung des Wettbetriebs (Nr. 1 der angefochtenen Verfügung) betrifft. Das Verwaltungsgericht hat den Aussetzungsantrag insoweit zu Recht abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gelangt aufgrund der in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung ebenso wie das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Untersagungsverfügung das Interesse der Antragstellerin, einstweilen von der Vollziehung verschont zu bleiben, überwiegt. Die Untersagungsverfügung lässt bei summarischer Überprüfung Rechtsfehler nicht erkennen. Es liegt darüber hinaus ein besonderes öffentliches Interesse vor, das ihre sofortige Durchsetzung rechtfertigt.

Alles unter: http://www.oberverwaltungsgericht.bremen...13/1b44706b.pdf
1 05.06.2007 19:08 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » OVG Bremen: Az.:1 B 447/06 – Beschluss vom 15.05.2007


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 21.315
Antworten: 4
1. Speyer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verb [...] Seminare und Veranstaltungen   17.11.2023 10:53 von webmaster     17.11.2023 10:53 von webmaster   Views: 59.693
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   04.04.2023 12:46 von webmaster     19.04.2023 07:49 von webmaster   Views: 431.681
Antworten: 3
2022-05-10 Großrazzia in Bochum Spielrecht   18.05.2022 11:35 von gmg     26.10.2022 16:04 von petergaukler   Views: 1.373
Antworten: 1
Jetzt zum Webinar anmelden: Das Digitale Ordnungsamt v [...] Bücher-Ecke   17.05.2022 14:06 von solon     17.05.2022 14:06 von solon   Views: 331.269
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 349.513 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.741.126


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 65 | Gesamt: 0.211s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%