Mobile Jagdschule |
Yweidemann

Grünschnabel
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Guten Morgen,
ich habe im Forum leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, deswegen hoffe ich das sie mir jemand beantworten kann.
Ein Gewerbebetrieb mit Hauptsitz in Hamburg möchte hier eine unselbsständige Zweigstelle eröffnen.
Es handelt sich um eine Jagdschule.
Jetzt ist es so das es nicht wirklich eine feste Betriebsstättenadresse gibt, da die Ausbildung auch im Wald und verschiedenen Schießständen in der Region statt findet. Es gibt einen Schulungsraum für die Theorie,
aber das ist wohl nur ein kleiner Teil der Ausbildung.
Vielleicht hatte schon mal jemand so etwas und kann mir eventuell sagen wie ich das mit der Betriebsstätte am besten angebe, nimmt man da eventuell die Adresse wo sich vorwiegend aufgehalten wird oder geschult wird? Und bei der Tätigkeit würde ich das Ganze mit aufnehmen das sich die Ausbildung auch außerhalb gestaltet oder?
Bin gerade etwas ratlos.
Danke.
Viele Grüße aus Niedersachsen
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1
28.11.2023 11:17 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser

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aus Rheinhessen,
ich ziehe mal einen etwas holprigen Vergleich mit einer Fahrschule. Dort gibt es auch einen Raum für die Theorie (meist mit Büro für die Anmeldungen und den Schreibkram) und die richtige Fahrausbildung am Auto findet dann auf der Straße statt.
Meldeadresse für die Fahrschulde im Gewerberecht ist aber der Raum, in welchem der Theorieunterricht abgehalten wird - insofern vergleichbar, denke ich. Ob ein Raum für den theoretischen Unterricht einer Jagdschule eine Abnahme von irgendwem außer der Bauaufsicht braucht...
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
28.11.2023 15:53 |
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Solon
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Yweidemann

Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo,
danke für die Antwort.
Ich denke so werde ich es auch handhaben
Grüße aus Niedersachsen
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3
30.11.2023 14:32 |
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