unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Übergangsregelungen und Bestandsschutz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Übergangsregelungen und Bestandsschutz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.245.685
Nächster Level: 8.476.240

230.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Übergangsregelungen und Bestandsschutz

Hallo zusammen,

mich erreichten kürzliche mehrere Fragen zu den Themen Übergangsregelungen und Bestandsschutz im Bewachungsgewerbe. Insbesondere stand die Frage im Raum, ob eine Behörde auf Antrag eines Gewerbetreibenden eine Bescheinigung darüber ausstellen soll, dass dieser keine Sachkunde benötige.

Nachfolgend eine kurze Beantwortung aus meiner Sicht:

Im Rahmen der Verschärfung der Qualifikationsanforderungen im Bewachungsrecht zum 01.12.2016 wurde die 80h-Unterrichtung für Gewerbetreibende durch das Erfordernis der Sachkunde ersetzt. Auf Grund des § 1 Absatz 2 GewO sowie des Fehlens einer separaten Bestandsschutzklausel ergibt sich, dass Erlaubnisinhaber, die die jeweilige Erlaubnis vor dem Inkrafttreten der Verschärfung der Qualifikationsanforderungen erhalten haben, diese weiterhin nutzen können. Will die handelnde natürliche Person (Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Personengesellschaft oder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person) jedoch im Rahmen einer neuen (anderen) Erlaubnis tätig werden, ist hierfür die Sachkunde erforderlich.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob sich die Bestandsschutzklausel des § 1 Abs. 2 GewO auch allein an eine juristische Person richten kann. Dies ist zumindest theoretisch möglich, da sich hinter dem Wort „wer“ dem Sinn nach auch eine juristische Person als Gewerbetreibende verbergen kann. Somit könnte man in diesem Fall vermuten, dass ausgehend von der Bestandsschutzregel die Erlaubnis der juristischen Person auch dann fortbestehen kann, wenn zukünftig auch deren neue Geschäftsführer nur über eine 80h-Unterrichtung verfügen.

Die Sachkunde ist überdies ebenfalls erforderlich, wenn eine durch die o.g. Bestandsschutzregel geschützte natürliche Person selbst als Wachperson in Bereichen tätig werden will, für die die Sachkunde erforderlich ist. Grund hierfür ist, dass sich die Bestandsschutzklausel explizit an die Tätigkeit als Erlaubnisinhaber richtet.

Betreffend die Tätigkeit als Wachperson gelten darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 23 Abs. 1 und 2 BewachV:

§ 23 Abs. 1 BewachV
Hier bescheinigt der Gewerbetreibende (oder ehemalige Gewerbetreibende oder eine von ihm hierfür bevollmächtigte Person, deren Vertretungsmacht noch wirkt), dass die Wachperson am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben beschäftigt war. Die betroffene Wachperson benötigt somit (auch zukünftig) keinen Unterrichtungsnachweis.

§ 23 Abs. 2 BewachV
Hier bescheinigt der Gewerbetreibende (oder ehemalige Gewerbetreibende oder eine von ihm hierfür bevollmächtigte Person, deren Vertretungsmacht noch wirkt), dass die Wachperson am 01. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt mit damals sachkundepflichtigen Tätigkeiten betraut war. Die betroffene Wachperson benötigt somit (auch zukünftig) keinen Sachkundenachweis für Tätigkeiten als Wachperson. Sie erstreckt sich nach dem Sinn der Vorschirift nicht auf Tätigkeiten als Unternehmer oder Betriebsleiter.

In allen vorgenannten Fällen ist nicht vorgesehen, dass eine Behörde Bescheinigungen über das Erfordernis oder Nicht-Erfordernis bestimmter Qualifikationen ausstellt.

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
1 20.04.2022 10:58 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Übergangsregelungen und Bestandsschutz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     19.03.2024 13:17 von Roesje   Views: 186
Antworten: 2
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 729.973
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.256
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.071
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 35.366
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 137.402 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.817.393


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 67 | Gesamt: 0.172s | PHP: 99.42% | SQL: 0.58%